Städtebund: Wer anschafft, muss Finanzierung sicherstellen
Das am Donnerstag vorgestellte Regierungsprogramm betrifft mittel- und unmittelbar auch Städte und Gemeinden. Das zweite verpflichtende Kindergartenjahr, die schulische Freizeitbetreuung, Pflege, Infrastruktur und Digitalisierung sind wichtige Themen, bei denen die Finanzierung gesichert sein muss. Der Städtebund will gemeinsam mit Bund und Ländern die Weichen stellen.
Bürgermeister und Städtebund-Salzburg Vorsitzender Bernhard Auinger sagt: „Städte, Kommunen und Bürger:innen haben große Hoffnung, dass die neue Regierung die dringenden Herausforderungen rasch angeht. Gerade für die Kommunen und Städte ist eine klare Aufgabenverteilung und eine Entflechtung der Finanzströme unerlässlich. Es freut mich auch, dass beim Thema Digitalisierung ein Zahn zugelegt werden soll. Ich werde die Bundesregierung aber nicht an den Worten, sondern an den Taten messen. In den Bereich Wohnen, Bildung und Kinderbetreuung, aber natürlich auch der Pflege und Infrastruktur erwarte ich mir, dass wir als Kommunen und Städte von der neuen Bundesregierung nicht nur gehört, sondern miteingebunden werden. Es gilt, gemeinsam die Weichen für die Zukunft zu stellen.“
Fairer Finanzausgleich
Positiv vermerkt Auinger, dass den Gemeindefinanzen ein eigener Abschnitt gewidmet und der kommenden neuen Bundesregierung die prekäre Lage der Städte und Gemeinden bewusst sei. Eine Reform des Finanzausgleiches habe aus Sicht der Städte und Gemeinden ganz klar dem Grundsatz zu entsprechen, dass mit der Aufgabe auch die entsprechenden finanziellen Mittel verbunden sind. Städtebund-Salzburg Geschäftsführer Martin Floss dazu: „Es braucht eine klare Aufgabenverteilung und eine Entflechtung der Finanzströme. Stichwort: aufgabenorientierter Finanzausgleich.“
Zweites Gratiskindergartenjahr
Vorhaben im Bereich Elementarpädagogik wie das verpflichtende zweite Gratiskindergartenjahr (für Vierjährige), die stufenweise Gruppenverkleinerung, die kostenlose gesunde Jause sowie qualitative Anforderungen an die Pädagogik könnten Städte und Gemeinden „keinesfalls ohne vollständigen Kostenersatz stemmen“, so Auinger.
Kommune nur Schulerhalter
Eine Aufgabendefinition der Gemeinden als Schulerhalter im Bereich der Pflichtschulen werde ausdrücklich begrüßt und entspreche einer langjährigen Forderung des Städtebundes, erklärt Auinger. Assistenz- und Freizeitpädagogik seien nämlich „keine Aufgaben der Städte und Gemeinden als Schulerhalter“. Diesbezüglich vereinbarte Reformen wurden bis dato aber nicht umgesetzt. Ziel der Kommunen: Die Gemeinde kümmert sich ums Haus und alles, was für einen reibungslosen Betrieb am Schulstandort notwendig ist. Bund und Land sorgen für Pädagogik, Betreuung und Verwaltung. „Die Umsetzung dieser Reform ist eine der zentralen Forderungen des Städtebundes an die neue Bundesregierung“, betont Vorsitzender Auinger.
Soziale Absicherung
Im Bereich Soziales, etwa der „Sozialhilfe NEU“, dürfe nicht vergessen werden, dass Bund und Länder zwar Gesetzgeber, die Kommunen im Wege eines Kostenschlüssels aber auch Mitzahler seien. Dies gelte auch für Senioreneinrichtungen, die durch demografische Entwicklung, Steigerung von Pflegebedarf, Qualitätsstandards, Dokumentationspflichten, Personalmangel und mehr gefordert sind.
Digitalisierung forcieren
Die Entbürokratisierung und Digitalisierung der Verwaltung ist ein gemeinsames Ziel. Die Beschleunigung von Bauverfahren, die in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden fallen, ist allerdings nur möglich, wenn die Gesetzgeber von Bund und Ländern – es gibt neun unterschiedliche Baurechte – mit den Gemeinden an einem Strang ziehen. In dieser Kernkompetenz der Gemeinden sei eine Einbindung in Reformüberlegungen essenziell. Auch das Ziel, dass bis 2030 jede Person in Österreich eine ID-Austria besitzen soll, bedeute einen personellen und administrativen Aufwand für die Registrierungsbehörden in den Gemeinden, den es abzugelten gilt.
Einmalförderung reicht nicht
Die finanziellen Auswirkungen der vielfältigen Infrastruktur-Pläne, etwa zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden, zur Errichtung neuer und Sanierung bestehender Sportstätten, zum Ausbau des Mikro-ÖVs, zur Attraktivierung der Ortskerne usw. können noch nicht beziffert werden. Allfällige Vorgaben und Umsetzungsmaßnahmen sind eng mit den Städten und Gemeinden abzustimmen. „Mit Einmalförderungen zur Errichtung der Infrastruktur im Sinne von Investitionszuschüssen kann keinesfalls das Auslangen gefunden werden, wenn die Kommunen dann für den Erhalt und den laufenden Betrieb verantwortlich sind“, sagt Auinger.
Karl Schupfer