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Baubewilligungen

Baubewilligungspflichtige Maßnahmen

Nachfolgende Behördengänge sind für die Beantragung von bewilligungspflichtigen Maßnahmen wie Neubau/Zubau/Umbau, Änderung der Art des Verwendungszweckes oder Abbruch eines Gebäudes sowie die Errichtung/Änderung von technischen Einrichtungen vorgesehen.

Hinweis:
Jeder dieser Behördengänge enthält in einer Beschreibungsseite die wesentlichen Angaben die Sie benötigen und am Ende die erforderlichen Antragsformulare/Vordrucke. Die Verwendung dieser Formulare und Vorlagen soll eine Unterstützung zur Erreichung einer entsprechenden Qualität der Projektunterlagen bieten.

Eine detaillierte Beschreibung der bewilligungspflichtigen Maßnahmen ist in § 2 BauPolG 1997 beschrieben.