Planungsbegutachtung
Unter dem Sammelbegriff der Planungsbegutachtung sind grundsätzlich zwei Aufgabenbereiche zusammengefasst:
- Planungsrechtliche Beurteilung
Hierbei gilt es vor allen Dingen festzustellen, ob eine bauliche Maßnahme den Vorgaben des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes entspricht.
Diese Beurteilung wird durch Sachbearbeiter*innen der MA 5/00 - Planungsbeurteilung vorgenommen.
- Architektonische Begutachtung
Baumaßnahmen werden in diesem Rahmen sowohl in städtebaulicher als auch architektonischer Hinsicht auf deren Vereinbarkeit mit dem Orts-, Straßen- und Landschaftsbild geprüft.
Dies obliegt der MA 5/03 - Amt für Stadtplanung und Verkehr.
Die konkreten Zuständigkeiten richten sich nach
- den sogenannten Architekturgruppen und/oder
- der Lage des Bauvorhabens im Stadtgebiet.
Architekturgruppen
Bauvorhaben werden entsprechend ihrer Bedeutung bzw. Größe in Architekturgruppen untergliedert und dementsprechend durch Sachbearbeiter/innen, Amtssachverständige oder Experten-Gremien behandelt.
Zuständigkeiten in einer Stadtplanübersicht zum Download