Tierschutz und Tierhaltung
Aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf, hat das Tierschutzgesetz (TSchG) den Schutz des Lebens und das Wohlbefindens von Tieren zum Ziel!
Die Anforderungen an die Haltung von Tieren, sowie das Verbot der Haltung bestimmter Wildtierarten ist in der 2. Tierhaltungsverordnung geregelt.
Die Durchführung des europäischen Tiergesundheitsrechts, die Abwehr und Bekämpfung von Tierseuchen sowie die Überwachung, Erhaltung und Verbesserung der Tiergesundheit ist im Tiergesundheitsgesetz 2024 geregelt
Haltung von Heim- und Haustieren
Haustiere sind domestizierte Tiere und dazu gehören neben Hunden, Katzen und Hauskaninchen u.a. auch Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und auch Groß- und Kleinkamele (gem. § 4 Abs.2 Tierschutzgesetz – TSchG)
Jedes Tier hat unterschiedliche Anforderungen an Unterbringung, verfügbares Platzangebot, Ernährung, Betreuungsaufwand, Auslauf, Kosten, etc.
Überlegen Sie sich vor der Anschaffung, ob Sie die Bedürfnisse erfüllen können. Zur Haltung von Haus- und Heimtieren ist grundsätzlich jeder berechtigt, der zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in der Lage ist, sowie über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt.
Haltung von Wildtieren oder exotischen Tieren
Bestimmte (exotische) Wildtierarten können aufgrund einer Anzeige der Wildtierhaltung gehalten werden, wenn bestimmte, vorgeschriebene Voraussetzungen erfüllt werden (gem. § 25 TSchG und § 8 2. Tierhaltungsverordnung).
Die Haltung von Tieren im Zoo, im Zirkus, im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit oder bei Veranstaltungen ist bewilligungspflichtig.
Die Haltung der in § 8 der 2. Tierhalteverordnung aufgelisteten Tierarten, ist außerhalb eines Zoos verboten. Das sind z.B Schnabeltier (Kloakentiere, alle Arten), Kleiner Panda (Katzenbär), Schleichkatzen (alle Arten), etc.
Tiertransporte
Wenn Tieren bei einer Tierbeförderung Verletzungen oder unnötige Leiden zugefügt werden könnten, darf niemand eine Tierbeförderung durchführen oder veranlassen.
Das Tiertransportgesetz 2007 (TTG-2007) wurde aufgrund der EU-Verordnung (EG Nr. 1/2005) mit dem Ziel der Verringerung des Leids transportierter Tiere. Gegen Missstände wird im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten konsequent vorgegangen.
Digitales Angebot zur Tierhaltung
- Hunde - Registrierung - An- und Abmeldung - HundesteuerEin Hund muss gechipt und registriert werden und ab Beginn der Haltung angemeldet und bei der Endigung auch wieder abgemeldet werden. Die An- und Abmeldung zur Hundesteuer erfolgt dabei gleichzeitig.
- HundesteuerersatzmarkeHundesteuermarken für angemeldete Hunde helfen um verlorene Hunde wieder zu finden. Bei Verlust der Hundesteuermarke kann eine Ersatzmarke beantragt werden.
- Tierhaltung als Mitwirkung bei VeranstaltungenDie Haltung und Mitwirkung von Tieren bei Veranstaltungen ist Bewilligungspflichtig.
- Tierhaltung im Rahmen einer gewerblichen TätigkeitDie Haltung von Tieren im Rahmen einer gewerblicher Tätigkeiten ist Bewilligungspflichtig.
- TiertransportunternehmergenehmigungTransportunternehmen müssen bestimmte Anforderungen für eine Zulassung erfüllen. Diese Zulassungen gelten für höchstens fünf Jahre ab dem Tag ihrer Erteilung. Danach bedarf es einer Neu-Zulassung
- WildtierhaltungDie Haltung aller Tiere - heimisch oder exotisch - außer den Haus- und Heimtieren, ist anzeigepflichtig bzw. bewilligungspflichtig.