Quelle: Alexander Killer

Hundesteuerersatzmarke

Verlust der Hundesteuermarke

Der Besitzer eines entlaufenen Hundes kann aufgrund der Hundemarke benachrichtigt werden (wenden Sie sich bitte dazu telefonisch an die Abgabebehörde).
Wenn Sie die Hundemarke verloren haben, können Sie mit dem Online-Formular des Bürgerportal eine Ersatzmarke beantragen.

Allgemeine Informatinen zur Hundesteuer:
In der Stadt Salzburg wird für das Halten von mehr als drei Monate alten Hunden, die nicht als Wachhunde, Blindenführerhunde oder in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden, eine Hundesteuer eingehoben. Zum äußeren Zeichen erhält der Hundehalter eine Marke für den angemeldeten Hund. Der Besitzer eines entlaufenen Hundes kann aufgrund der Hundemarke benachrichtigt werden; wenden Sie sich bitte dazu telefonisch an die Abgabebehörde.
Die An- oder Abmeldung zur Hundesteuer erfolgt gleichzeitig mit der Anmeldung oder Abmeldung durch das Amt für öffentliche Ordnung (Meldepflicht für alle Hundehalter*innen gem. § 16a Salzburger Landessicherheitsgesetz).

Information zur Höhe der Steuer ab 1.1.2020:
jährlich

  • für den ersten Hund €  50,-
  • für den zweiten Hund €  90,-
  • und für jeden weiteren Hund € 120,-

Die Vorschreibung (Bescheid), die Marke und der Zahlschein werden nach der Anmeldung zugesandt.

Verstirbt ein Hund, so ist dieser abzumelden und die Hundemarke an das Stadtsteueramt zurückzusenden.