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Reisen mit Haustieren

Reisen mit Tieren

Wenn Sie beabsichtigen Ihr Heimtier auf eine Urlaubsreise in das (EU-)Ausland mitzunehmen, ist es erforderlich sich bei den zuständigen Behörden (z. B. den Botschaften) des Urlaubs- bzw. auch des Transitlandes, nach den jeweils geltenden nationalen Einreisebestimmungen für Heimtiere und über eventuell länderspezifisch zu verwendende Zeugnisse zu erkundigen.

Pet-Passport
Der EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung ist für die Mitnahme von Hund, Katze und Frettchen innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sowie des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) vorgeschrieben. 
Die Ausstellung eines EU-Heimtierausweises, sowie eventuell weitere Bestätigungen z.B zu Zecken- und Bandwurmbehandlung (zusätzliche Vorschriften mancher EU-Länder), können von jedem privatem Praktischen Tierarzt vorgenommen werden.

Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis
Sollte für die Einreise in ein Urlaubsland ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich sein, wird dieses, sofern das Haustier in der Stadt Salzburg gehalten wird, vom Amtstierarzt ausgestellt. Zu diesem Zweck kommen Sie mit Ihrem Tier und einem internationalen Impfpass, in dem eine gültige Tollwutimpfung eingetragen ist, ins Markt- und Veterinäramt.
Fristen:
das Gesundheitszeugnis muss - abhängig von der Reisedauer - innerhalb von 10 Tagen vor Reiseantritt ausgestellt werden. Eine Terminvereinbarung für diesen Zeitraum wird dringend empfohlen!