Hundehaltung
Jeder Hund hat unterschiedliche Anforderungen an Unterbringung, verfügbares Platzangebot, Ernährung, Betreuungsaufwand, Auslauf, Kosten, etc.
Überlegen Sie sich vor der Anschaffung, ob Sie die Bedürfnisse erfüllen können. Zur Haltung eines Hundes ist grundsätzlich jeder berechtigt, der zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in der Lage ist, sowie über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt.
Digitales Angebot
- Hunde - Registrierung - An- und Abmeldung - HundesteuerEin Hund muss gechipt und registriert werden und ab Beginn der Haltung angemeldet und bei der Endigung auch wieder abgemeldet werden. Die An- und Abmeldung zur Hundesteuer erfolgt dabei gleichzeitig.
- HundesteuerersatzmarkeHundesteuermarken für angemeldete Hunde helfen um verlorene Hunde wieder zu finden. Bei Verlust der Hundesteuermarke kann eine Ersatzmarke beantragt werden.
Mindestanforderungen für die Hundehaltung
- Hunden muss mindestens einmal täglich, ihrem Bewegungsbedürfnis entsprechend, ausreichend Gelegenheit zum Auslauf gegeben werden. In der Stadt Salzburg dürfen Hunde aber nicht frei herumlaufen, sondern müssen an die Leine, oder einen Maulkorb tragen.
- Wohnungshunde müssen mehrmals täglich im Freien Gassi geführt werden.
- Der Maulkorb muss der Größe und Kopfform des Hundes angepasst und luftdurchlässig sein, dem Hund das Hechel und ihm die Wasseraufnahme ermöglichen.
- Hunde müssen mindestens 2-mal täglich Sozialkontakt mit Menschen haben.
- Hunde müssen jederzeit Wasser zur Verfügung haben.
- Sie müssen Ihren Hund mit geeignetem Futter versorgen.
- Hunde dürfen nicht – auch nicht vorübergehend – an einer Kette oder in sonst einem angebundenen Zustand gehalten werden. Das kurzzeitige Anbinden eines Hundes vor einem Geschäft (z.B. beim Einkauf) ist jedoch erlaubt.