Quelle: Gustav Helpferer

Tierseuchenwesen

Verhinderung und Tilgung von Tierseuchen

Tierseuchen sind Krankheiten oder Infektionen mit Krankheitserregern, die bei Tieren auftreten und auf Tiere oder den Menschen (Zoonosen) übertragen werden können.

Die Aufgaben der öffentlichen Veterinärverwaltung ist die frühzeitige Erkennung, Verhinderung der Einschleppung und Verbreitung und gegebenenfalls die Tilgung übertragbarer Krankheiten und die Bekämpfung von Tierseuchen.
Seuchenverdächtig sind Tiere, an welchen sich Erscheinungen zeigen, die den Ausbruch einer Tierseuche befürchten lassen.
Ansteckungsverdächtig sind Tiere, bei denen sonst anzunehmen ist, dass sie als Träger von Keimen einer Tierseuche anzusehen sind und diese weiterverbreiten können.

Tierseuchenbekämpfung

  • Anzeige des Seuchenverdachts durch den Tierhalter oder den Tierarzt beim Amt für öffentliche Ordnung - Umwelt- und Gesundheit 
  • vorläufige Diagnose durch den Amtstierarzt
  • vorläufige Sperre des Betriebs
  • Seuchenerhebung und klinische Untersuchung, Sektion, Probenentnahme und Weiterleitung an Referenzlaboratorien
  • endgültige Diagnose:
    - Seuchenverdacht entkräftet mit Aufhebung der vorläufigen Sperre oder
    - Feststellung der Seuche mit definitiver Sperre des Bestandes, Einrichtung von Schutz- und Überwachungszonen, Notimpfungen (falls vorgesehen), Kontrollen der Tierbewegungen innerhalb der Zonen, weitere Probennahmen, Seuchenkommission (Schätzung des Werts der Tiere des Bestands), Tötung der Tiere und Entsorgung der Kadaver, Desinfektion des Betriebs, Epidemiologische Erhebungen, Aufhebung der Sperrmaßnahmen, Wiederaufstockung und Zahlung von Entschädigungen, Dokumentationen - Seuchenakt. 

Tierseuchenprophylaxe

  • Tierseuchenmeldesysteme auf nationaler und internationaler Ebene
  • Meldung und Überwachung des Tier- und Warenverkehrs gegenüber Drittstaaten und innerhalb der EG-Mitgliedsstaaten
  • Sperren für Tier- und Warensendungen bei Auftreten einer Tierseuche
  • Tierkennzeichnung

Tiertransporte

Wenn der Transport von Tieren in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit erfolgt, ist eine Transportunternehmerzulassung und ein Befähigungsnachweis jedenfalls notwendig. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es auch für Landwirte notwendig, sich als Tiertransportunternehmer registrieren zu lassen.