Straßenmusikanten

Zur Regelung des örtlichen Gemeinschaftsleben ist Straßenmusik auf bestimmten Plätzen, innerhalb bestimmter Zeiträume und unter Einhaltung bestimmter Regeln erlaubt. Das bedeutet es entfällt die Anzeigepflicht bei der Bundespolizeibehörde (gemäß § 12 Abs. 1 des Salzburger
Veranstaltungsgesetzes 1997)

  • Verstärkeranlagen sind grundsätzlich NICHT zulässig!
  • Innerhalb des gleichen örtlichen Bereiches ist durch denselben Veranstalter täglich nur eine einzige Veranstaltung zulässig. 
  • Die einzelnen Veranstaltungen dürfen unter Einrechnung allfälliger Pausen die Dauer von einer Stunde nicht überschreiten.
  • Die Veranstaltungen dürfen nicht mit Betteln verbunden sein.

Die Ausnahme der Anzeigepflicht gilt für:

  • Größere Personengruppen wie z.B. Chöre und Blasmusikkapellen dürfen mit ihrem gesamten Instrumentarium spielen.
  • Einzelpersonen und kleinere Personengruppen (bis zu 5 Personen) dürfen bei ihren Darbietungen keine Trommeln, Schlagzeuge, Saxophone, Trompeten und andere mit großer Lautstärke verbundenen Instrumente verwenden.

Zeitliche und Örtliche Regelung:

  • Kapitelplatz
    Werktags: 9 bis 21 Uhr
    Sonn- und Feiertags: 12 Uhr 30 bis 21 Uhr
    Von den Dombögen entlang der Südfront des Domes bis zum Beginn der Domapsis, innerhalb der gelb markierten Fläche.
    Während der Zeit in der Veranstaltungen am Domplatz bzw. im Dom stattfinden (wie z.B. Jedermannaufführungen oder Kirchenkonzerte) ist die Abhaltung von musikalischen oder ähnlichen künstlerischen Darbietungen verboten.
  • Hanuschplatz
    Täglich: 9 bis 21 Uhr
    im Nahbereich des linksufrigen Brückenkopfes des Makartsteges, in einem Umkreis von 10 m
  • Mozartplatz
    Täglich: 17 bis 21 Uhr
    Mittelteil östlich des Mozartdenkmales innerhalb der gelb markierten Fläche
  • Herbert-v.-Karajan Platz
    Täglich: 9 bis 21 Uhr
    zwischen Pferdeschwemme und bemalter Umgrenzungsmauer (Pferdefresken) 
  • Mirabellplatz
    Täglich: 9 bis 21 Uhr
    im Nahbereich der Kunsthochschule Mozarteum, innerhalb der markierten Fläche
  • Volksgarten
    Täglich: 9 bis 21 Uhr
  • Lehener Park
    Täglich: 9 bis 21 Uhr