Bettelverbote

Durchführungsverordnung gegen das "Stille Betteln"

In der Stadt Salzburg ist an bestimmten öffentlichen Orten zu bestimmten Zeiten auch das „Stille Betteln“ untersagt. Die Organisierte Formen, aggressives Betteln oder Betteln mit Kindern ist in Salzburg ohnehin verboten.

Räumlicher Geltungsbereich: 

In diesen Bereichen ist "Stilles Betteln" im Zeitraum von 11.00 bis 17.00 Uhr untersagt:

  • In der Linzergasse beginnend ab der Ecke Franz-Josef-Straße, ausgenommen den Bereich vor der Kirche St. Sebastian, sowie in einem angrenzenden 10 Meter Bereich des Cornelius Reitsamer Platzes;
  • In der Dreifaltigkeitsgasse, ausgenommen den Bereich vor der Kirche Hl. Dreifaltigkeit, sowie in einem angrenzenden 10 Meter Bereich in der Paris Lodron Straße, in der Bergstraße, in der Richard-Mayr-Gasse, im Königsgässchen und in der Lederergasse;
  • Am Platzl sowie in einem angrenzenden 10 Meter Bereich in der Steingasse;
  • In der Getreidegasse samt Durchgängen in Richtung Griesgasse und in Richtung Universitätsplatz;
  • In der Griesgasse altstadtseitig beginnend ab dem Eingang zu den Sternarkaden bis zur Staatsbrücke;
  • Am Hagenauerplatz, am Kranzlmarkt, in der Klampferergasse, am Alten Markt im 5 Meter Bereich entlang der Häuserfronten, in der Sigmund-Haffnergasse ausgenommen den Bereich vor der Franziskanerkirche, im Ritzerbogen sowie in der Churfürststraße, in der Judengasse, in der Brodgasse, in der Goldgasse;
  • In der Schanzlgasse, am Kajetanerplatz bergseitig sowie in der Kaigasse;
  • Auf der Staatsbrücke sowie in einem angrenzenden Bereich von 15 Metern um jeden Brückenkopf;
  • Am Makartsteg und am Müllnersteg, sowie in einem angrenzenden Bereich von 10 Metern um jeden Brückenkopf;
  • Am Kommunalfriedhof, am Friedhof Maxglan, am Friedhof Gnigl, am Friedhof Morzg, am Friedhof Aigen, am St. Sebastian-Friedhof sowie in einem angrenzenden Bereich von 10 Metern bei jedem Friedhofszugang;
  • In der Schumacherstraße von der Einfahrt zur Tiefgarage (Stadtbibliothek) bis zur Scherzhauserfeldstraße samt Vorplatz vor dem Objekt Neue Mitte Lehen.

Geltungbereich während Veranstaltungen:

Vom Herbert-von-Karajan-Platz über die Hofstallgasse bis zum Max-Reinhardt-Platz bergseitig in den Zeiträumen:

  • Während der Veranstaltungen zu Ostern und zu Pfingsten, sowie während der Veranstaltungen ab der dritten Woche des Juli und im August eines Kalenderjahres (Festspiele) im Zeitraum von 16.00 Uhr bis 23.00 Uhr
  • an Freitagen in der Adventszeit im Zeitraum vom 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr
  • an Samstagen und Sonntagen in der Adventzeit im Zeitraum von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr.

Geltungsbereich auf Märkten und Gelegenheitsmärkten:

  • Auf dem Schrannenmarkt und dem Grünmarkt im Zeitraum von 07.00 bis 14.00 Uhr
  • Am Rupertikirtag und am Christkindlmarkt Altstadt im Zeitraum von 10.00 bis 19.00 Uhr.