Abfallbehälter - An- und Abmeldung
Grundsätzlich ist jede Liegenschaft mit Haushalten oder Betrieben in denen Hausabfall oder hausabfallähnliche Abfälle anfallen, anschlusspflichtig an die kommunale Hausabfallabfuhr.
Wichtig:
- Sie können sich von der Abfallabfuhr nur abmelden, wenn an der betreffenden Liegenschaft keine Person gemeldet ist.
- Das Abmelden von der Abfallabfuhr ist erst ab einem Zeitraum von einem Monat möglich
- Pro Person und Woche müssen mindestens folgende Behältervolumina vorhanden sein: 15 Liter für Restabfall, 10 Liter für Bioabfall
Der Restabfall wird in der Stadt Salzburg in den Abfuhrintervallen entsorgt, wie sie für die einzelnen Straßenzüge im Abfuhrplan zur Abfuhrordnung festgelegt sind. Auf Antrag ist eine individuelle Verlängerung dieses Intervalls (bis längstens 2 Wochen) möglich, sofern dabei das Mindestvorhaltevolumen nicht unterschritten wird. Die vollständige Abmeldung von der Biotonne ist nur bei gleichzeitiger Verpflichtungserklärung zur Eigenkompostierung möglich. Formulare dazu werden auf Anfrage zugesendet: Tel. 8072-4554 oder 4556
Voraussetzungen
- Das An- und Abmelden von Abfallbehältern kann nur durch den Liegenschaftseigentümer bzw. Zustellberechtigten des Abfallgebührenbescheides erfolgen.
Nach Anmeldung werden die aktuellen Abfallgebühren verrechnet. Die An- und Abmeldung ist kostenlos.
Gratisvolumen für Bioabfall in der Restabfallgebühr enthalten:
- bei Einfamilienhäusern maximal gleiches wöchentliches Volumen wie Restabfall,
- bei Mehrfamilienhäusern maximal 1/3 des wöchentlich bereit gestellten Restabfallvolumens.
Biotonne
- Zusätzliche Biotonnen, die über das Gratiskontingent hinausgehen, werden zum gleichen Tarif wie Restabfallbehälter verrechnet.
- für Mehrmengen an Bioabfall in der Vegetationsperiode von April bis November bietet das AbfallService die Saisonbiotonne an (wöchentliche Entleerung von April bis November):
Pausschalgebühr für 120 l Biotonne: 48 Euro
Pauschalgebühr für 240 l Biotonne: 95 Euro
Der Altpapierbehälter ist für die Liegenschaft ist gratis.
Im Altpapierbehälter kann in Haushaltsmengen auch Karton mitgesammelt werden.
Für Betriebe in denen regelmäßig Karton oder Wellpappe anfällt hat das AbfallService ein eigenes Entsorgungsangebot. Anfragen unter Tel. 8072-4543
Zu beachten:
Die Abfallbehälter müssen am Abfuhrtag zum Entleeren bereitgestellt sein.
Feiertagsregelung für die Abfuhr der Restabfallbehälter und der Biotonnen - Verschiebung wenn der Abfuhrtag auf einen Feiertag fällt:
- für den Abfuhrtag Montag: fällt der Feiertag auf einen Montag, so erfolgt die Abfuhr bereits am vorangehenden Samstag. Die restlichen Abfuhrtage nach dem Feiertag bleiben unverändert.
- für die Abfuhrtage Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag: fällt der Abfuhrtag auf einen Feiertag, so verschieben sich die Abfuhren derselben Woche auf den jeweils nächstfolgenden Werktag. z.B. Ist Dienstag der vorgesehene Abfuhrtag und ist dieser ein Feiertag, so erfolgt die Abfuhr am Mittwoch. Die normalerweise am Mittwoch entsorgten Liegenschaften werden am Donnerstag abgefahren, die normalerweise donnerstags entsorgten am Freitag usw.