Ehe und Verpartnerung
Fragen Sie uns!
Unsere Mitarbeiter:innen des Standesamtes werden alles versuchen, um Ihren schönsten Tag irgendwie zu ermöglichen.
ACHTUNG: Mittwoch ist Parteienfreier Tag im Standesamt (Termine nur nach Vereinbarung)
Trauungstage
Dienstag und Freitag jeweils von 8-12 Uhr und Samstag von 9-14 Uhr.
Diese Zeiten gelten auch für die Eingetragene Partnerschaft.
Aufgebotstage
Montag und Donnerstag, jeweils von 8 bis 12 Uhr.
Im Zuge Ihrer Terminbestätigung erfahren Sie auch, wer als Ansprechpartner:in für Sie persönlich zuständig ist und Sie auf dem Weg zu Ihrem Ja-Wort begleitet, sie über die erforderlichen Dokumente informiert und den Termin für das Aufgebot (Ermittlung der Ehefähigkeit) mit Ihnen vereinbart.
Hochzeitstermin für Brautpaare aus aller Welt
Namensänderung im Zusammenhang mit einer Eheschließung
Begründung der Eingetragene Partnerschaften
Für die 'Eingetragenen Partnerschaften' ist im Vorfeld ein ähnliches Procedere wie für Eheschließungen nötig:
die Terminreservierung und die Ermittlung der Fähigkeit, eine eingetragene Partnerschaft zu begründen.
Die Anmeldung zur Begründung der eingetragenen Partnerschaft erfolgt in Salzburg im Einwohner- und Standesamt.
Grundsätzlich behalten beide Partnerinnen/Partner ihren bisherigen Namen.
Zum gemeinsamen Familiennamen kann einer der Namen bestimmt werden. Auch die Bildung eines Doppelnamens aus den Namen beider Partnerinnen/Partner ist möglich. Weiters kann die Partnerin/der Partner ihren Namen/seinen Namen, der nicht gemeinsamer Familienname ist, dem gemeinsamen Familiennamen unter Setzung eines Bindestriches voran- oder nachstellen.
Weitere Themen als Behördengänge
- Eheschließung: Terminreservierung onlineHochzeitstermine können ganz einfach und rasch gleich online gebucht werden.
- Heiratsurkunde / PartnerschaftsurkundeDie nachträgliche Ausstellung Heirats- und Partnerschaftsurkunden kann jederzeit beantragt werden. Voraussetzung ist die (Nach)erfassung im Personenstandregister.
- Eintragung MeistertitelVoraussetzung für die Eintragung eines Meistertitels als Meisterin bzw. Meister ist, dass ein Meisterprüfungszeugnis im Original vorgelegt wird.
- Nacherfassung im zentralen PersonenstandsregisterMit dem Nacherfassungsformular bewirken Sie, dass Ihre Personenstandsdaten die sich derzeit noch in Personenstandsbüchern befinden, in das Zentrale Personenstandsregister übertragen werden.