Reisepass

Notpass, Personalausweis und Reisepass
Notpass Personalausweis Reisepass

Im Inland gelten u.a. der Reisepass und der Personalausweis als amtliche Lichtbildausweise und dienen somit als Nachweis der Identität.

Reisepass
Vom Antrag  im Passamt bis zur Ausfertigung des Passes in der Staatsdruckerei in Wien vergehen samt Versand ca. 5 Arbeitstage.
Durch die Fingerabdrücke im Chip des Reisepasses wird die Fälschungssicherheit erhöht und die eindeutige Zuordnung des Passes zu seiner Besitzerin/zu seinem Besitzer noch einfacher nachweisbar. Bei Minderjährigen wird der Fingerabdruck erst ab zwölf Jahren erfasst.

Personalausweis
Der Personalausweis im Scheckkartenformat kann in vielen Staaten Europas als Reisedokument für den Grenzübertritt statt eines Reisepasses verwendet werden. Seit 02.08.2021 hat sich das Aussehen des Personalausweises EU-weit geändert. Es werden nun auch bei Personen ab dem 12. Lebensjahr Fingerabdrücke abgenommen und auf einem Chip am Ausweis gespeichert. Dies dient, wie beim Reisepass, der Fälschungssicherheit.

Alle Antragsteller:innen (auch Babys, Kleinkinder und Jugendliche unter 18 Jahren) müssen persönlich in der Behörde anwesend sein!!!

Auslandsösterreicher:innen

Sollten Sie als österreichische/r Staatsbürger:in länger als 5 Jahre ihren Hauptwohnsitz im Ausland angemeldet haben, benötigen Sie zusätzliche Unterlagen für die Ausstellung von österreichischen Reisedokumenten. Diese unterscheiden sich, in welchem Land man wohnt.

Informieren Sie sich deshalb vor der Anreise nach Salzburg unter
passamt@stadt-salzburg.at, oder rufen Sie bei uns an: 0043(0)662 8072 3570.

Expresspass / Ein-Tages-Expresspass

Ausstellungsdauer: bis zu 3 Werk-Tagen
Eine Frau bekommt einen Pass ausgehändigt und lächelt.
Passservice

Neben der normalen Zustellung - der Reisepass wird innerhalb von ca. fünf Arbeitstagen mit einem RSb-Brief an die von Ihnen angegebene Adresse (z.B. Wohnung, Arbeitsstätte, Passbehörde) zugestellt - kann auf Wunsch auch eine schnellere Zustellung erfolgen.
Expresspass:
Ausstellungsdauer von ca. 3 Werk-Tagen (Montag bis Freitag).
Gebühren:
bis zum 12. Lebensjahr kostet der Expresspass 45 Euro
ab dem 12. Lebensjahr kostet der Expresspass: 100 Euro
Ein-Tages-Expresspass:
wird am nächsten Werktag (Montag bis Freitag) mit einem eigenen Botendienst von der Staatsdruckerei zugestellt.
Gebühren:
bis zum 12. Lebensjahr kostet der Ein-Tages-Expresspass:  165 Euro
ab dem 12. Lebensjahr kostet der Ein-Tages-Expresspass: 220 Euro
Es wird kein Antragsformular benötigt, aber das persönliche Erscheinen mit den nötigen Unterlagen (im Original) zur Antragstellung in der Pass-Service-Stelle ist notwendig!

Pass-Hotline +43 662 8072 3570

Bereitschaftsdienst für Notfälle

Persönliches Erscheinen notwendig

An allen Sams-, Sonn- und Feiertagen im Jahr jeweils von 7 bis 21 Uhr – auch an den Weihnachtsfeiertagen.
Es wird kein Antragsformular benötigt.

Notpass mit eingeschränktem Gültigkeitszeitraum

Einen Notpass können Sie beantragen, wenn Sie unmittelbar vor Antritt einer Reise feststellen, dass Sie vorübergehend nicht über Ihr Reisedokument verfügen oder Ihr Reisepass für die beabsichtigte Reise nicht mehr die notwendige Gültigkeit aufweist und die Zeit für die Ausstellung eines maschinenlesbaren Reisepasses (z.B. auch eines Expresspasses oder Eintages-Expresspasses) nicht ausreicht.

Bitte beachten Sie, dass Notpässe außerhalb der Öffnungszeiten nur nach Vereinbarung ausgestellt werden können. Für Notpässe, die innerhalb der Öffnungszeiten beantragt werden, ist keine Terminreservierung notwendig. Beachten Sie dabei, dass die Notsituation für einen Notpass ausreichend begründet sein muss.

Notpass-Hotline (während der Öffnungszeiten Mo bis Do 07.30 – 16.00 Uhr und Fr 07.30 – 13.00 Uhr):
+43 662 8072 3570
 (außerhalb der Öffnungszeiten +43 662 831122)

Hochzeitspass (nur für Trauungen beim Standesamtsverband Salzburg)

Mit dem neuen Namen gleich auf Hochzeitsreise nach der Eheschließung, Verpartnerung in der Stadt Salzburg!
Flugzeuch hoch in den Wolken.
Mit dem Hochzeitspass auf Hochzeitsreise

Ein ganz normaler Reisepass, der aber zum richtigen Zeitpunkt, mit dem neuen Namen ausgestellt, überreicht wird!
Jene, deren Familienname sich nach der Eheschließung, Verpartnerung ändert, können bereits 28 Tage vor der Eheschließung, Verpartnerung, aber spätestens eine Woche  vorher einen neuen Reisepass bzw. auch einen neuen Personalausweis beantragen, der dann bereits auf den zukünftigen Namen produziert wird.
Nach der Eheschließung, Verpartnerung wird dieser neue Pass als Hochzeitspass bzw. auch der neue Personalausweis direkt vom Standesbeamten an Sie überreicht. Bitte in jedem Fall telefonisch oder persönlich Kontakt mit dem Pass-Service aufzunehmen!