Amtssignatur
Überprüfung eines amtssignierten elektronischen Dokuments
Amtssignatur gemäß § 19 E-Government-Gesetz (E-GovG)
Elektronische Dokumente der Stadt(gemeinde) Salzburg tragen die Amtssignatur bzw. das elektronische Amtssiegel. Die Amtssignatur dient der Erkennbarkeit der Herkunft eines Dokuments von der Stadt Salzburg und wird für die elektronische Unterzeichnung und Ausfertigung von Dokumenten verwendet. Die Amtssignatur der Stadt Salzburg ist am Dokument durch die hier abgebildete Bildmarke und durch den Hinweis erkennbar, dass das Dokument amtssigniert wurde. Außerdem enthält das Dokument Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur. Das verwendete Zertifikat ist mit dem Attribut "Verwaltungseigenschaft" versehen worden.
Aussehen der Amtssignatur
Die Stadt Salzburg verwendet eine Amtssignatur mit 3 unterschiedlichen Erscheinungsbildern:
Amtssignatur mit dem Signaturwert
Die Feldinhalte variieren von Fall zu Fall. Das Feld "Unterzeichner" ist optional und kann bei natürlichen Personen dessen Name und/oder dessen Organisationszugehörigkeit enthalten. Es kann aber auch eine Fertigungsklausel (zum Beispiel "Für die Richtigkeit der Ausfertigung") angeführt sein. Bei Verwendung der Amtssignatur für die Massenausfertigung wird der Unterzeichner nicht angezeigt.
Amtssignatur ohne Signaturwert
In bestimmten Fällen kann auch der Name der Person angeführt sein, der die Amtssignatur ausgelöst und diese damit auf das Dokument aufgebracht hat.
Rundsiegel als Amtssignatur
Als Bildmarke für die Amtssignatur der Stadt Salzburg wird auch das reine Rundsiegel eingesetzt.
Signaturprüfung und Verifizierung
Unter der Adresse www.signaturpruefung.gv.at können signierte Dokumente gemäß § 19 E-Government-Gesetz auf deren Integrität geprüft werden. Liegt das Dokument nur in schriftlicher Form vor, so können sie die Echtheit dieses Dokuments bei der ausstellenden Dienststelle/Behörde verifizieren. Halten sie hierfür bitte das entsprechende Schriftstück bereit.