Spendenlisten

Veröffentlichung von Spendenlisten

Nach dem neuen § 20 lit. b Abs. 1 Salzburger Stadtrecht müssen die Gemeinderatsfraktionen alle Spenden über 500 Euro offenlegen und Spendenlisten führen.

Fraktionsspenden nach § 20 lit. b Abs. 1 Salzburger Stadtrecht
(1)  Spenden (§ 2 Z 5 Parteiengesetz 2012, BGBl I Nr 56) an eine im Gemeinderat vertretene Fraktion sind von dieser unter Angabe der Namen und Anschriften der Spender sowie der gespendeten Beträge in eine Liste (Spendenliste) aufzunehmen, wenn der Gesamtbetrag der Spenden einer Person in einem Kalenderjahr (Rechenschaftsjahr) mindestens 500 € beträgt. Die Spendenliste ist dem Kontrollamt bis zu dem vom Gemeinderat bestimmten Zeitpunkt zu übermitteln. Das Kontrollamt hat die Spendenlisten über die Homepage der Stadt Salzburg im Internet zu veröffentlichen.

(2)  Dem Kontrollamt obliegt die Überprüfung der Spendenlisten auf Vollständigkeit. Das Kontrollamt hat dem Gemeinderat nach Anhörung der Fraktion davon Mitteilung zu machen, dass es festgestellt hat, dass Spenden entgegen Abs 1 nicht in eine Spendenliste aufgenommen worden sind. Die Mitteilung ist vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung zu behandeln.

(3)  Auf Grund der Mitteilung nach Abs 2 vermindert sich die der Fraktion nach § 20a zu leistende Förderung um das Doppelte des Betrages der entgegen Abs 1 nicht in die Spendenliste aufgenommenen Spenden. Im Wiederholungsfall während einer Funktionsperiode des Gemeinderates vermindert sich die Fraktionsförderung nach § 20a um das Dreifache der jeweiligen Beträge. Über Verlangen der Fraktion hat der Gemeinderat über die Verminderung der Fraktionsförderung mit Bescheid zu entscheiden.

Offengelegte Spenden im Jahr 2023

Fraktion, Spendenliste 2023 in Euro, Datum der Vollständigkeitserklärung

SPÖ, 0 Euro, 25.01.2024
ÖVP, 0 Euro, 15.01.2024
BL, 0 Euro, 30.01.2024
FPÖ, 0 Euro, 18.01.2024
NEOS, 0 Euro, 29.01.2024
SALZ, 0 Euro, 17.01.2024
KPÖ PLUS, 2 .000 Euro, 31.01.2024

Offengelegte Spenden im Jahr 2022

Fraktion, Spendenliste 2022 in Euro, Datum der Vollständigkeitserklärung

  • SPÖ, 0 Euro, 16.01.2023
  • ÖVP, 0 Euro, 25.01.2023
  • BL, 0 Euro, 31.01.2023
  • FPÖ, 0 Euro, 23.01.2023
  • NEOS, 0 Euro, 24.01.2023
  • SALZ, 0 Euro, 19.01.2023
  • KPÖ Plus, 2.000 Euro, 31.01.2023

Offengelegte Spenden im Jahr 2021

Fraktion, Spendenliste 2021 in Euro, Datum der Vollständigkeitserklärung
  • SPÖ, 0 Euro, 31.01.2022
  • ÖVP, 0 Euro, 31.01.2022
  • BL, 0 Euro, 31.01.2022
  • FPÖ, 0 Euro, 17.01.2022
  • NEOS, 0 Euro, 25.01.2022
  • SALZ, 0 Euro, 11.01.2022
  • KPÖ Plus, 0 Euro, 31.01.2022

Offengelegte Spenden im Jahr 2020

Fraktion, Spendenliste 2020 in Euro, Datum der Vollständigkeitserklärung

  • SPÖ, 0 Euro, 21.1. 2021
  • ÖVP, 0 Euro, 25.1. 2021
  • BL, 0 Euro, 4.2. 2021
  • FPÖ, 0 Euro, 18.1. 2021
  • NEOS, 0 Euro, 25.1. 2021
  • SALZ, 0 Euro, 22.1. 2021
  • KPÖ Plus, 0 Euro, 28.01.2021

Nach dem § 20 lit. b Abs. 1 Salzburger Stadtrecht müssen die Gemeinderatsfraktionen alle Spenden über 500 Euro offenlegen und Spendenlisten führen.

Offengelegte Spenden im Jahr 2019

Fraktion, Spendenliste 2019 in Euro, Datum der Vollständigkeitserklärung

  • SPÖ, 0 Euro, 31.1. 2020
  • ÖVP, 0 Euro, 31.1. 2020
  • BL, 0 Euro, 31.1. 2020
  • FPÖ, 0 Euro, 4.2. 2020
  • NEOS, 90 Euro, 16.1. 2020
  • SALZ, 0 Euro, 25.2. 2020
  • KPÖ PLUS, 0 Euro, 3.2.2020

Nach dem § 20 lit. b Abs. 1 Salzburger Stadtrecht müssen die Gemeinderatsfraktionen alle Spenden über 500 Euro offenlegen und Spendenlisten führen.

Offengelegte Spenden im Jahr 2018

Die Stadt muss die Spendenlisten im Internet veröffentlichen.
Die Fraktion NEOS gaben an, 2018 Spenden erhalten zu haben, alle anderen Gemeinderatsfraktionen haben Leermeldungen übermittelt.
In der Buchhaltung der Fraktionen seien alle Einnahmen und Ausgaben des Jahres 2018 erfasst und keiner der anderen Fraktionen hätte darüber hinaus offenzulegende Spenden erhalten.
Fraktion, Spendenliste 2018 in Euro, Datum der Vollständigkeitserklärung

  • SPÖ, 0 Euro, 31.1. 2019
  • ÖVP, 0 Euro, 18.3. 2019
  • BL, 0 Euro, 6.2. 2019
  • FPÖ, 0 Euro, Jänner 2019
  • NEOS, 180 Euro, 31.1. 2019
  • SALZ, 0 Euro, 18.3. 2019

Nach dem § 20 lit. b Abs. 1 Salzburger Stadtrecht müssen die Gemeinderatsfraktionen alle Spenden über 500 Euro offenlegen und Spendenlisten führen.

Offengelegte Spenden im Jahr 2017

Die Stadt muss die Spendenlisten im Internet veröffentlichen.
Die Fraktionen NEOS und SALZ gaben an 2017 Spenden erhalten zu haben, alle anderen Gemeinderatsfraktionen haben Leermeldungen übermittelt. In der Buchhaltung der Fraktionen seien alle Einnahmen und Ausgaben des Jahres 2017 erfasst und keiner der Fraktionen hätten darüber hinaus – zu den beiden angegebenen – keine offenzulegenden Spenden erhalten.

Fraktion SPÖ: 0 Euro, mit Vollständigkeitserklärung vom 29.01.2018
Fraktion ÖVP: 0 Euro, mit Vollständigkeitserklärung vom 25.01.2018
Fraktion BL: 0 Euro, mit Vollständigkeitserklärung vom 31.01.2018
Fraktion FPÖ: 0 Euro, mit Vollständigkeitserklärung vom 12.02.2018
Fraktion NEOS: 500,-- Euro, mit Vollständigkeitserklärung vom 24.01.2018
Fraktion SALZ: 4.410,-- Euro, mit Vollständigkeitserklärung vom 01.02.2018

Nach dem § 20 lit. b Abs. 1 Salzburger Stadtrecht müssen die Gemeinderatsfraktionen alle Spenden über 500 Euro offenlegen und Spendenlisten führen.

Offengelegte Spenden im Jahr 2016

Spendenliste der Fraktionen für  2016
SPÖ: ---
ÖVP: ---
BL: ----
FPÖ: ---
NEOS:  75 Euro
SALZ: 250 Euro
Nach dem § 20 lit. b Abs. 1 Salzburger Stadtrecht müssen die Gemeinderatsfraktionen alle Spenden über 500 Euro offenlegen und Spendenlisten führen.

Offengelegte Spenden im Jahr 2015

Die Gemeinderatsfraktionen gaben an, im Jahr 2015 keine Spenden erhalten zu haben.

Alle Gemeinderatsfraktionen haben Leermeldungen übermittelt und darüber hinaus erklärt, alle Angaben vollständig und richtig gemacht zu haben.
In der Buchhaltung der Fraktion seien alle Einnahmen und Ausgaben des Jahres 2015 erfasst und sie hätten darüber hinaus keine offenzulegenden Spenden erhalten.