MA 6/00 Brandschutz (Nur für magistratseigene Liegenschaften)

Für die Organisation der erforderlichen Brandschutzmaß­nahmen wurde seitens des Arbeitgebers (Stadt-Salzburg) ein Brandschutzbeauftragter (BSB) sowie eine Stellvertreter bestellt. Ziel dieser Tätigkeiten ist es, Brandschäden im Betrieb und damit Kosten und der mögliche Verlust von betroffenen Arbeitsplätzen, Daten, Dokumente und IT-Infrastruktur zu verhindern, bzw. zu minimieren und Personenschäden, bedingt durch Brandereignisse, hintan zu halten. All diesen Punkten kann man nur mit wirkungsvollen Brandschutzmaßnahmen vorbeugen!
Die augenscheinlichen vor Ort - Kontrollen, werden durch bestellte Brandschutzwarte (BSW), innerhalb der dokumentierten Intervall-Begehungen durchgeführt! (Die Dokumentation erfolgt im mobilen Brandschutzbuch/APP der Stadt-Salzburg)

Obwohl es immer und überall zu Bränden kommen kann, entstehen diese in überwiegendem Maße durch menschliches Versagen. Einige klassische Brandursachen sind in diesem Zusammenhang zB. Schweißar­beiten, defekte elektrische Leitungen sowie der sorglose Umgang mit offenem Licht und Rauchwaren. Aus diesem Grund ist ein funktionierendes betrieb­liches Brandschutzmanagement unbedingt notwendig!

Im Brandschutzwesen untzerscheidet man zwischen vorbeugend und ab­wehrend:

-Vorbeugender Brandschutz (präventiv):
Gesamt-Maßnah­men zur Verhinderung eines Brandausbruches sowie zur Sicherung der Rettungswege. Eine Unterteilung erfolgt in bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen.

-Abwehrender Brandschutz  (repressiv):
Gesamt-Maßnah­men zur Bekämpfung eines Brandes. Die Zuständigkeit obliegt der Feuerwehr!