Abgaben, Gebühren und Tarife 2023
Wie viel zahle ich heuer für meinen Dackel Hundesteuer?
Was muss ich heuer für einen Kubikmeter verbrauchtes Wasser Kanalbenützungs-Gebühr bezahlen? Was kostet mich ein Staatsbürgerschaftsnachweis, was ein Kinder-Expresspass? Und: Ich habe mir soeben einen Dackel angeschafft - wie viel Hundesteuer ist für ihn 2023 zu berappen? Auf diese und viele weitere Fragen gibt das soeben erschienene Heftchen „Abgaben, Gebühren, Tarife 2023“ umfassende Antworten. Auf 15 Seiten bietet es kompakte Informationen aus allen Bereichen, in denen die Stadt Salzburg verpflichtet ist, für ihre Leistungen Gebühren einzuheben - und darüber hinaus.
Keine höheren Gebühren & Tarife
Wie im Parteienübereinkommen für die Funktionsperiode festgeschrieben, wurden die Kanalbenützungsgebühr und die Abfallwirtschaftsgebühr 2023 nicht erhöht. Auch bei den Friedhofsgebühren ist es zu keiner Änderung gekommen. Gleiches gilt für die Tarife der städtischen Freibäder, des AYA-Hallenbads, der städtischen Bestattung, der Sporthallen Alpenstraße und Nord/ Liefering sowie der Eisarena. Die 2022 für Sozialunterstützungs- bzw. Ausgleichszulagenbezieher:innen eingeführten Angebote gibt es auch heuer, ergänzt um die Jahreskarte im AYA-Hallenbad.
Neu: Zweitwohnsitz- /Leerstandsabgabe
Auf Basis des entsprechenden Landesgesetzes hat die Stadt Salzburg mit 1. Jänner 2023 eine Zweitwohnsitz- sowie eine Wohnungsleerstands-Abgabe eingeführt. Auf Personen, die eine derartige Wohnung ihr Eigen nennen, fällt je nach Nutzfläche gestaffelt eine Jahresabgabe in Höhe von 400 Euro (maximal 40 Quadratmeter) bis zu 2.500 Euro (ab 220 Quadratmeter) an. Der Wohnungsleerstand von Neubauten (vor nicht länger als fünf Jahren errichtet) wird doppelt so hoch verrechnet.
Das Heftchen ist gratis erhältlich im Stadtservice im Schloss Mirabell.
Auf Wunsch schickt es die MA 2/01 - Stadtarchiv und Statistik auch zu, bestellbar per Mail stadtarchivundstatistik@stadt-salzburg.at oder Tel. 0 662 8072 4707.