Baustellenservice
Baustellenkoordination
Zwei Fachabteilungen sind in der Stadt Salzburg für die Baustellen-Abstimmung zuständig:
- Die Tiefbaukoordinierung vergibt die grundsätzliche Erlaubnis, auf öffentlichem Grund zu graben.
- Das Verkehrs- und Straßenrechtsamt erteilt die behördliche Bewilligung und legt bei der sogenannten Straßenpolizeilichen Verhandlung den Zeitrahmen und allfällige Umleitungsregelungen fest.
Beide Abteilungen arbeiten, professionell akkordiert, Hand in Hand.
- Das Jahresbauprogramm der Stadt Salzburg (Straßen, Kanal) sowie alle Fremdansuchen (Salzburg AG, Telekom, Land, Asfinag) werden im Herbst erhoben und für das Folgejahr auf mögliche Konfliktpunkte und Probleme bei der Bauausführung streng überprüft.
- Die Zusammenarbeit erfolgt mit dem Land und der Asfinag, damit wird auch die Koordinierung verbessert.
- Die Kommunikation der verkehrsrelevanten Bauvorhaben erfolgt zusätzlich via Medien.
- Bauvorhaben werden mit Flugblättern und Plakaten angekündigt. Bei größeren Bauvorhaben stehen Projektkoordinator/-leiter im direkten Kontakt mit der Bevölkerung, es gibt Sprechstunden mit dem zuständigen Mitglied des Stadtratkollegiums. Zudem werden für diese Baustellen eigene E-Mail-Newsletter erstellt.
Fax: +43 662 8072 2086
E-Mail: tiefbaukoordinierung@stadt-salzburg.at
Bauleitung je nach Stadtviertel
Der Straßenerhalter ist die Stadtgemeinde:
Koordination aller Maßnahmen, die den Straßenerhalter Stadtgemeinde Salzburg betreffen.
- Detailplanung, Ausschreibung, Bauleitung, Abrechnung von Straßen- und Brückenneubauten und von Sanierungen
- Bürger*innenberatung, Bearbeitung von Beschwerden
- Vertretung der Stadtgemeinde als Straßenerhalter bei Bauverfahren, Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen etc.
Grabungskontrolle
Vor Fertigstellung von bewilligten Kanalanschlussprojekten werden diese kontrolliert und vermessen. Wie in Punkt 16 der Grabe- u. Einbauerlaubnis beschrieben, ist der Kanalanschluss durch ein Organ der MA 6/03-Vermessung und Geoinformation- Tiefbaukoordinierung einzumessen.
Fehlende oberirdische Leitungsdetails wie Masten, Verteiler etc. werden in die Leitungsdatenbank aufgenommen.
Weiteres wird vor Ort die Einhaltung der in der Grabe- und Einbauerlaubnis geforderten Auflagen überprüft.
Fax: +43 662 8072 2086
E-Mail: tiefbaukoordinierung@stadt-salzburg.at
Gehsteigneubau & -sanierung
Für die Gehsteigneuerrichtung wird vom Straßen- und Brückenamt eine Prioritätenreihung vorgeschlagen.
Die Reihung wird nach Berücksichtigung der Kriterien Sicherheit, Kfz-Verkehrsmenge, Lückenschlusswirkung und Straßenzustand ermittelt und dem Bauausschuss zum Beschluss vorgelegt. Die bauliche Umsetzung erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel.
Folgende Aufgaben bzgl. Gehsteige werden vom Straßen- und Brückenamt erfüllt:
- Gehsteigneuerrichtung
- Feststellung und Vorschreibung der Gehsteigerrichtungskosten nach Anliegerleistungsgesetz
- Durchführung von Gehsteigsanierungen
- Herstellung Gehsteigabsenkungen bei Grundstückeinfahrten
- Behindertengerechte Gestaltung der öffentlichen Verkehrsflächen
Sämtliche neuen Gehsteige werden behindertengerecht ausgeführt.
Zusätzlich werden in Zusammenarbeit mit der Behindertenbeauftragten Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit wie z.B. taktile Leiteinrichtungen, Absenkungen bestehender Gehsteige, Bau von Gehsteigzungen, umgesetzt.