Elektro- und Maschinentechnik
Bausachverständige für Elektro- und Maschinentechnik
Sachverständige des Bau- und Feuerpolizeiamtes für Beratungen in elektro- und maschinentechnischer Hinsicht und für diverse Behördenverfahren und Amtsgutachen.
- Überwachung die Ausführung von elektro- und maschinentechnischer Maßnahmen. Werden diese ohne eine - oder erheblich abweichend von einer - Baubewilligung ausgeführt, muss das Bau- und Feuerpolizeiamt die Einstellung der Bauarbeiten verfügen.
- Überprüfung des Zustands von elektro- und maschinentechnischer Maßnahmen. Erforderlichenfalls werden die Eigentümer durch Bescheid mit der Instandsetzung beauftragt.
- Beratungen in elektro- und maschinentechnischen Belangen bei Brandsicherheitsproblemen sowie Sachverständiger des Amtes bei kommissionellen Überprüfungen der Brandsicherheit.
- Luftverunreinigungen durch Rauch und Abgase aus Gebäudelüftungen. Bei unzulässigen Luftverunreinigungen wird nach den bau- und feuerpolizeilichen Gesetzesbestimmungen und nach dem Luftreinhaltegesetz eingeschritten.
- Baulärm aus der Ausführung von Hochbauten. Es sind allerdings bisher keine gesetzlich normierten Lärmpegelgrenzwerte vorhanden, so dass nur in objektiv unzumutbaren Fällen eingeschritten werden kann.
- Überprüfung gem. § 17 BauPolG. Die Fertigstellung einer elektro- und maschinentechnischen Maßnahme ist der Baubehörde zeitgerecht anzuzeigen (Vordruck - Bauvollendung - Kollaudierung)
Die Übereinstimmung der baulichen Maßnahme mit der Baubewilligung wird meist im Rahmen einer Kommission von den Amtssachverständigen überprüft.
Kontakte
Bau- und Feuerpolizeiamt
Adresse: Auerspergstraße 7, 5020 Salzburg
Tel: +43 662 8072 3351
Fax: +43 662 8072 3399
E-Mail: baupolizei@stadt-salzburg.at
Tel: +43 662 8072 3351
Fax: +43 662 8072 3399
E-Mail: baupolizei@stadt-salzburg.at