Bebauungsplanung
Bebauungspläne regeln die städtebauliche Ordnung eines Gebietes. Eine geordnete Siedlungsentwicklung und möglichst sparsamer Bodenverbrauch sind Hauptziele der Stadtplanung.
Grundstufe
Im Bebauungsplan der Grundstufe können u.a. festgelegt werden:
- Bauliche Ausnutzbarkeit: Angabe als Geschoßflächenzahl (GFZ) in Wohngebieten und Baumassenzahl (BMZ) in Gewerbegebieten
- Gebäudehöhe: wird als Höchsthöhe in oberirdischen Geschoßen oder absoluten Höhen angegeben
- Baufluchtlinie: regelt den Abstand der Gebäude zu den Verkehrsflächen
Weitere Inhalte können u.a. Verkehrsflächen, Erhaltungsgebote und Bauweise sein.
Bebauungspläne der Grundstufe bestehen seit einigen Jahren für beinahe das gesamte Stadtgebiet mit Ausnahme der Schutzzone I - Altstadt. In begründeten Ausnahmefällen werden diese großflächigen Festlegungen überarbeitet (Verfahrensdauer ca. fünf Monate).
Bebauungspläne der Grundstufe werden vom Amt für Stadtplanung und Verkehr erstellt und vom Gemeinderat der Stadt Salzburg beschlossen.
Hinweise:
die bauliche Ausnutzbarkeit einer Liegenschaft wird in Wohngebieten meist mittels Geschoßflächenzahl (GFZ) ausgedrückt. Diese stellt eine Verhältniszahl zwischen der Bruttogeschoßfläche (BGF) und der Grundstücksgröße dar, also:
GFZ = zulässige BGF : Fläche des Bauplatzes bzw. Fläche des Bauplatzes x GFZ = zulässige BGF.
Die bauliche Ausnutzbarkeit einer Liegenschaft wird in Gewerbegebieten meist mittels Baumassenzahl (BMZ) ausgedrückt. Diese stellt eine Verhältniszahl zwischen der Baumasse und der Grundstücksgröße dar, also:
BMZ = zulässige Baumasse : Fläche des Bauplatzes bzw. Fläche des Bauplatzes x BMZ = zulässige Baumasse.
Aufbaustufe
Die Verpflichtung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes der Aufbaustufe wird entweder im Bebauungsplan der Grundstufe festgelegt oder ist aufgrund einer besonderen Verordnung gemäß § 50 Abs 3 in Verbindung mit § 53 ROG 2009 erforderlich.
Bebauungspläne der Aufbaustufe werden nur in Anlassfällen bei Bauvorhaben mit einer Gesamtgeschoßfläche von mehr als 2.000 m² oder einer Baumasse von mehr als 7.000 m³ bzw. im Gewerbegebiet ab einer Baumasse von mehr als 15.000 m³ erstellt und auf das konkrete Bauvorhaben abgestimmt (Verfahrensdauer ca. vier Monate).
Der Gestaltungsbeirat der Stadt Salzburg ist im Rahmen des Verfahrens zu befassen.
Bebauungspläne der Aufbaustufe werden vom Amt für Stadtplanung und Verkehr erstellt und vom Stadtsenat der Stadt Salzburg beschlossen.
Hinweis zur öffentlichen Auflage
Während der öffentlichen Auflage von Änderungen der Bebauungspläne sind die Kundmachungen (gemäß § 19 Salzburger Stadtrecht) im Amtsblatt der Stadt Salzburg, die jeweiligen Abgrenzungen der Planungsgebiete sowie die planlichen Entwürfe abrufbar.
Die abrufbaren Plandarstellungen der Flächenwidmungsplan- und Bebauungsplanentwürfe stellen eine Serviceleistung der Stadtgemeinde Salzburg dar und dienen ausschließlich der allgemeinen Information.
Demzufolge kommt nur den Kundmachungen bzw. den bei der MA 5/03 – Amt für Stadtplanung und Verkehr zur öffentlichen Einsicht aufgelegten Plandokumenten Rechtsverbindlichkeit zu.
Diese Entwürfe liegen jeweils vier Wochen lang zur allgemeinen Einsicht während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden auf.
Im Falle von allfälligen Abweichungen der planlichen Darstellungen im Internet können somit keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.
Innerhalb dieser Auflagefrist können von Trägern öffentlicher Interessen und von Personen, die ein Interesse glaubhaft machen, schriftliche Einwendungen zum jeweiligen Entwurf erhoben werden.