Förderung Gerätetausch
Die Stadt Salzburg fördert mit einem einmaligen Kostenzuschuss den Austausch von Haushaltsgeräten, die mindestens 10 Jahre alt sind.
Diese Förderung gibt es für
- alle Personen, die eine gültige Aktiv:Karte besitzen
- AusgleichszulagenbezieherInnen, die eine eine gültige Aktiv:KartePLUS besitzen.
Die auszutauschenden Geräte müssen sich im Besitz der Aktiv:Kartennutzerin /des Aktiv:Kartennutzers befinden und ein Haushalt kann jährlich einen Antrag stellen.
Auf die Förderung besteht jedoch kein Rechtsanspruch. Sie erfolgt nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltmittel.
Die Stadt Salzburg behält sich vor, stichprobenartig den Standort des Haushaltsgerätes/der Haushaltsgeräte zu überprüfen.
- Wie hoch ist die Förderung?
70% des Kaufpreises des Neu-Gerätes/der Geräte, maximal jedoch bis zu 300 Euro pro Antrag.
- Der Austausch welcher Haushaltsgeräte wird gefördert?
- Geschirrspüler
- Kühlschrank und Kühl-Gefrierkombination
- Gefrierschrank
- Waschmaschine
- Backofen
- Backofen mit Kochfeld
- Kochfeld: Austausch von Gusseisenkochfeld durch Ceran- oder Induktionskochfeld oder Austausch von Ceran- durch Induktionskochfeld
Der Austausch mehrerer Geräte ist möglich!
- Wie erfahre ich wie alt mein Altgerät ist?
- Sie haben die Rechnung des Altgerätes oder
- Sie können ein Foto des Typenschildes Ihres Altgerätes dem Hersteller schicken und ihn bitten, das Alter des Gerätes mitzuteilen.
- Sie können ein Foto des Typenschildes Ihres Altgerätes vorab auch digital per Mail an aktivundmobil@stadt-salzburg.at senden und anfragen.
Wo finde ich das Typenschild auf meinem Altgerät?
Das Typenschild Ihres Gerätes finden Sie im Gerätepass und
- beim Geschirrspüler:
im Türrahmen seitlich oder oben,
auf der Rückseite des Gerätes. - bei Waschmaschinen:
an der Innenseite oder im Rahmen des Bullauges (oder des Deckels),
in der Waschmittelschublade,
hinter der Klappe zum Flusensieb,
hinter der Sockelblende,
auf der Rückseite des Gerätes. - Kühlschrank und Gefriergerät:
auf einer Seitenwand im Gerät links oder rechts, Schubladen dazu herausziehen,
auf der Rückseite des Gerätes. - Herd oder Backofen:
im Rahmen oder auf der Innenseite der Backofentür,
am Backofen außerhalb der Türdichtung,
in einer ev. vorhandenen Schublade,
auf der Rückseite. - Kochfeld:
unterhalb des Kochfelds am Rahmen seitlich oder in der Mitte.
- Welche Energieeffizienzklasse muss das Neugerät haben?
- Geschirrspüler, Kühlschrank, Kühl- Gefrierkombination, Gefrierschrank, Waschmaschine: C, B oder A.
- Backofen: A+, A++ oder A+++.
Wie erfahre ich die Energieeffizienzklasse des Neugerätes?
Diese ist im Internet und im Produktdatenblatt des Gerätes zu finden.
Das zur Verfügung stehende Antragsformular verwenden, ausfüllen und unterschreiben und mit den Nachweisen in der Magistratsbteilung 0300-Sozialplanung einbringen (persönlich oder per EMail).
Als Nachweise werden benötigt
- vom Altgerät:
Kopie der Rechnung oder Foto des Typenschildes - vom Neugerät:
Kopie der Rechnung mit Entsorgung oder Kopie der Rechnung und Bestätigung der Entsorgung durch den Recyclinghof (dazu können Sie das zur Verfügung stehende Formular zur "Bestätigung der Entsorgung" verwenden).
Formulare
- Förderungsantrag GerätetauschMit diesem PDF-Formular können Sie die Förderung beantragen. Formular bitte ausdrucken, ausfüllen, unterfertigen und abgeben oder schicken.
- Formular zur Bestätigung der EntsorgungMit diesem PDF-Formular können Sie sich die Entsorgung bestätigen lassen. Formular bitte ausdrucken, ausfüllen, unterfertigen lassen und abgeben oder schicken.