Meldebestätigung

Persönlich mit formlosen Antrag

Meldebestätigung über alle aufrechten oder historischen Wohnsitze

Auf Antrag erhalten Sie eine Meldebestätigung (gebührenpflichtig) über Ihre Person.
Der Antrag auf Erteilung einer Meldebestätigung kann ausschließlich von der oder dem Betroffenen selbst gestellt werden.

Eine Antragstellung durch eine andere Person als jene, über die die Meldebestätigung erteilt werden soll, ist nur möglich,

  • wenn diese andere Person der Meldebehörde im Zuge der Antragstellung einen eigenhändig und original unterfertigten Antrag der/des Betroffenen vorlegt oder
  • eine gerichtlich oder notariell beglaubigte Vollmacht der betroffenen Person zur Antragstellung durch die bevollmächtigte Person vorlegt. Die/der Bevollmächtigte hat in diesem Fall auch ihr/sein Identitätsdokument (amtlichen Lichtbildausweis) vorzulegen.

Unterlagen:

  • Formloser Antrag
  • Amtlicher Lichtbildausweis:
    entweder persönlich vorzulegen oder dem Antrag als Kopie beizulegen. Ohne diesem kann der Antrag nicht bearbeitet werden!  

Gebühren:

  • bei persönlicher (mündlicher) Antragstellung:
    2,10 Euro aus dem örtlichen Melderegister (Stadt Salzburg) 
    3,00 Euro aus dem Zentralen Melderegister (bundesweit)
    14,30 Euro Zeugnisgebühr. Diese Gebühr entfällt bei Bekanntgabe eines Vorlagegrundes für eine bestimmte Stelle („dient zur Vorlage bei …“)
  • bei schriftlicher Antragstellung kommen noch 14,30 Euro Eingabegebühr hinzu.

Meldebestätigung über frühere Ab- und Anmeldungen

Sie werden durch das Melde-Service auf Antrag grundsätzlich sofort erledigt.
Bitte beachten Sie aber, dass hier in Ausnahmefällen Datenabklärungen durchgeführt werden müssen. In diesem Fall können Sie die historische Meldebestätigung an dem der Antragstellung folgenden Werktag abholen.

Bei schriftlichen Anbringen kann dies in jeder technischen Form geschehen, welche die Behörde zu empfangen in der Lage ist (z.B. in Papierform, Telefax, Online-Formular).

Online Meldebestätigung 

Eine Meldebestätigung über den aktuellen Wohnsitz (bzw. wenn derzeit kein aktueller Wohnsitz besteht, dann über den letzten Wohnsitz) kann auch online aus dem Zentralen Melderegister über ID Austria verlangt und erteilt werden. Diese Meldebestätigung ist mit einer Amtssignatur versehen. Deshalb hat auch ein elektronischer Ausdruck oder eine Kopie die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde (§ 20 E-Government-Gesetz).

Für die Meldebestätigung ist eine Verwaltungsabgabe in Höhe von 3 Euro zu entrichten.
Zeugnisgebühr beträgt 14,30 Euro. Diese Gebühr entfällt bei Bekanntgabe eines Vorlagegrundes für eine bestimmte Stelle („dient zur Vorlage bei …“).

Meldebestätigungen über Meldungen vor dem 1. März 2002 können nur aus dem lokalen Melderegister von der für die damalige Meldung örtlich zuständigen Meldebehörde ausgestellt werden.

Hinweis:
Sollte die Internetverbindung nach dem Bezahlvorgang abbrechen, kann die erfolgreich angeforderte und bezahlte Meldebestätigung noch 5 Tage nach diesem Vorgang durch den Wiedereinstieg auf der Serviceseite abgeholt beziehungswesie lokal gespeichert und verwendet werden.