Eintragung Meistertitel
Für Ausweise, Urkunden und Dokumente
Nunmehr haben Bürger*innen das Recht ihren Meistertitel in alle Ausweise, Dokumente, Urkunden und Bestätigungen eintragen zu lassen.
Voraussetzung für die Eintragung eines Meistertitels ist, dass ein Meisterprüfungszeugnis im Original vorgelegt wird, in dem der Vermerk enthalten ist, dass der Meistertitel in einem „Handwerk“ erfolgreich abgelegt wurde.
Bei Ausstellung eines Reisedokuments, einer Personenstandsurkunde oder einer Meldebestätigung wird der Meistertitel als „Meisterin“ oder „Meister“ vor dem Familiennamen entweder in vollem Wortlaut, oder in Kurzform eingetragen:
„Mst.in“ bzw. auch „Mst.“ oder „Mst.in“
Für die Eintragung des Meistertitels in den Reisepass fallen folgende Gebühren an:
Nachträgliche Eintragung im Reisepass: 28,50 Euro (Vignette)
Nachträgliche Eintragung im Personalausweis: nicht möglich!
Die Eintragung eines Meistertitels im Zuge der Neuausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises verursacht keine zusätzlichen Kosten.
Bei nachträglicher Eintragung in einem bestehenden Reisepass erfolgt die Eintragung mittels Vignette auf Seite 3 des Reisepasses.
Eintragung im Zentralen Melderegister: kostenlos
Ausstellung einer Bestätigung aus dem Melderegister: 2,10 Euro bzw. 3 Euro
Eintragung im Zentralen Staatsbürgerschaftsregister: kostenlos
Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises mit Meistertitel: 48,60 Euro
Eintragung im Zentralen Personenstandsregister kostenlos
Ausstellung einer Personenstandsurkunde (z. B. Heiratsurkunde): mit Meistertitel: 9,30 Euro