Förderung Intern. Kulturkontakte

Die Stadtgemeinde Salzburg bekennt sich zur Verpflichtung der öffentlichen Finanzierung von Kunst und Kultur (Kulturleitbild). Damit soll die Existenz der maßgeblichen Kulturinstitutionen, aber auch der Vielzahl von kleineren und mittleren "freien" Einrichtungen, gewährleistet werden sowie die Realisierung von Projekten gesichert sein. Im Bereich internationaler Kulturprojekte werden Förderung an Institutionen oder Einzelpersonen, die im Rahmen von kontinuierlicher oder projektbezogener Arbeit mit internationalen Partnern im Kulturaustausch stehen bzw. im Bereich der Kulturvermittlung tätig sind. Unterstützung finden auch Initiativen, die Entwicklungszusammenarbeit und interkulturelle Bewusstseinsbildung als Aufgabe sehen.

Im Bereich Bildende Kunst werden im Rahmen des artists-in-residence program jährlich Auslandsstipendien für Salzburger Kulturschaffende auf Basis einer Ausschreibung vergeben. Darüberhinaus können selbstinitiierte Auslandsaufenthalte von Kunstschaffenden finanziell unterstützt werden.

Voraussetzungen
Grundsätzlich fördert die Stadt Salzburg Institutionen und Vorhaben, die innerhalb des Stadtgebietes stattfinden oder mit der Stadt Salzburg oder deren Bewohnern in direktem Zusammenhang stehen.

Fristen
Grundsätzlich kann jederzeit angesucht werden, doch ist zu berücksichtigen, dass vorallem für neue Projekte und größere Summen in der Regel längere Vorlaufzeiten einzurechnen sind, da ohne budgetäre Vorsorge Mittel nur in beschränktem Ausmaß zur Verfügung stehen.

zu beachten
Anlaufstelle für die städtischen Förderungen in den Bereichen Kunst und Kultur, Bildung und Wissenschaft, Sport etc. sind die MitarbeiterInnen der MA 2 - Kultur, Bildung und Wissen.

Die Ansuchen um Förderung werden vom Amt geprüft und für die Entscheidung durch den/die Ressortverantwortliche/n, Kulturausschuss, Stadtsenat oder Gemeinderat aufbereitet.

Eine Förderung darf nur über schriftlichen Antrag (Online-Anträge oder PDF-Formulare) gewährt werden. Die bereitgestellten Formulare sind dabei zu verwenden - ab einem erwünschten Beitrag in der Höhe von EUR 1.000,--  ist die Verwendung der aufgelegten Formulare verbindlich. Die Verwendung jeder gewährten Förderung ist durch eine Abrechnung zu belegen.
Es empfiehlt sich die Verwendung des angebotenen Online-Formulars.