Haussammlung

Öffentliche Sammlungen

Bewilligungen für Haus- bzw. Straßensammlungen (öffentliche Sammlungen) werden nur Vereinen erteilt, aus deren Vereinsstatuten hervorgeht, dass sie wohltätigen, gemeinnützigen oder kulturellen Zwecken dienen und nur dann, wenn die Erfüllung dieser Zwecke auf öffentliche Sammlungen angewiesen ist.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Ansuchen FORMLOS
  • Vereinsstatuten
  • Gebarungsresultat des Vorjahres

Zuständigkeit für Bewilligungen von Sammlungen, die nicht nur im Stadtgebiet von Salzburg, sondern zusätzlich auch in anderen Gemeinden des Landes Salzburg stattfinden:
Salzburger Landesregierung
Fanny-von-Lehnert-Straße 1
Tel: +43 (0)662-8042

Service & Kontakt

Verkehrs- und Straßenrechtsamt
Adresse: Markus-Sittikus-Straße 4, 5020 Salzburg
Tel: +43 662 8072 3191
Fax: +43 662 8072 2067
E-Mail: verkehr@stadt-salzburg.at
Harald Kaiser
verkehrsfremde Straßennutzung, Straßen- und Haussammlungen Ortsbildschutz, Abschleppungen mit Kennzeichen, Straßenverunreinigungen
Nicole Spannberger
Baustellen, Abschleppung von Kfz ohne Kennzeichen, Anrainerpflichten, rechts der Salzach