Haussammlung
Öffentliche Sammlungen
Bewilligungen für Haus- bzw. Straßensammlungen (öffentliche Sammlungen) werden nur Vereinen erteilt, aus deren Vereinsstatuten hervorgeht, dass sie wohltätigen, gemeinnützigen oder kulturellen Zwecken dienen und nur dann, wenn die Erfüllung dieser Zwecke auf öffentliche Sammlungen angewiesen ist.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Ansuchen FORMLOS
- Vereinsstatuten
- Gebarungsresultat des Vorjahres
Zuständigkeit für Bewilligungen von Sammlungen, die nicht nur im Stadtgebiet von Salzburg, sondern zusätzlich auch in anderen Gemeinden des Landes Salzburg stattfinden:
Salzburger Landesregierung
Fanny-von-Lehnert-Straße 1
Tel: +43 (0)662-8042
Service & Kontakt
Verkehrs- und Straßenrechtsamt
Adresse: Markus-Sittikus-Straße 4, 5020 Salzburg
Tel: +43 662 8072 3191
Fax: +43 662 8072 2067
E-Mail: verkehr@stadt-salzburg.at
Tel: +43 662 8072 3191
Fax: +43 662 8072 2067
E-Mail: verkehr@stadt-salzburg.at