Senate der Leistungsfeststellungskommission
Kundmachung
Gemäß § 105 MagBeG werden nachfolgende Senate gebildet und Mitglieder und Ersatzmitglieder zum Eintritt bestimmt:
I. Senat für Bedienstete der Verwendungsgruppen A, B, C und D
und
II. Senat für Bedienstete der Verwendungsgruppen P 1 bis P 5 und kp