Marktaufsicht

  • Vergabe und Kontrolle der Marktstände
  • Einhebung der Marktentgelte auf Basis der Marktordnung.
  • Berechtigungskarten für Marktfahrer für das Fahren und Abstellen von Fahrzeugen im Marktgebiet während der Marktzeiten.

Die Marktordnung 1994 für die Landeshauptstadt regelt sämtliche Märkte (§ 286 Abs. 1 GewO 1994) und Gelegenheitsmärkte
(§ 286 Abs. 2 GewO 1994) im Bereich der Stadt Salzburg.
Die Gewerbeordnung unterscheidet zwischen Märkten, welche regelmäßig abgehalten werden, zum Beispiel der Schrannenmarkt und Gelegenheitsmärkten, die jährlich nur zu bestimmten Anlässen an bestimmten Tagen stattfinden, also den periodischen Märkten.
Plätze auf dem Schrannenmarkt und dem Grünmarkt werden mit Bescheid vergeben; derzeit sind jedoch KEINE Plätze frei!

Übersicht der Salzburger Märkte