Sterbefall
ACHTUNG: Mittwoch ist Parteienfreier Tag im Standesamt (Termine nur nach Vereinbarung)
Was tun im Sterbefall?
Verstirbt eine Person in Österreich, wird der Tod dieser Person von einem Arzt bestätigt und mittels einer "Anzeige des Todes" an das Standesamt in welchem der Todesfall stattgefunden hat, übermittelt. Dies erfolgt in der Regel innerhalb von 1-2 Werktagen, kann jedoch, sofern die verstorbene Person nicht einwandfrei identifiziert werden kann, auch länger dauern.
Die Auftraggeber (Angehörige, Freunde, Bekannte,...) welche die Beisetzung der verstorbenen Person organisieren, wenden sich bitte an eine Bestattung ihrer Wahl. Die Mitarbeiter der Bestattungsunternehmen sind angehalten, die vom Standesamt benötigten Originalen Dokumente direkt von Auftraggebern anzufordern.
Um eine Sterburkunde erhalten zu können, muss die verstorbene Person beurkundet werden. Dies erfolgt durch das Standesamt (offen Zuständigkeit in den ersten 14 Tagen nach dem Ableben, danach das Standesamt des Sterbeortes) im Zentalen Personenstandsregister. Sollte eine Person noch nicht vollständig im Zentralen Personenstandsregister erfasst sein (inbetriebnahme des Programmes 2014; Personenstandsfälle davor sind anlassbezogen nacherfasst), so müssen folgende Urkunden/Dokumente im Original vorgelegt werden:
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis
Heiratsurkunde der letzten Eheschließung
Scheidungsbeschluss der letzten Eheschließung mit Rechtswirksamkeitsvermerk
Partnerschaftsurkunde der letzen eingetragenen Partnerschaft
Beschluss über die Auflösung der letzen eingetragenen Partnerschaft mit Rechtswirksamkeitsvermerk
oder die Sterbeurkunde des Ehepartners/des eingetragenen Partners
Überführung einer verstorbenen Person ins Ausland
Sollte die verstorbene Person von einem ausländischen Bestattungsunternehmen abgeholt werden, müssen die Sterbeurkunden vor der Überführung ins Ausland beim Standesamt abgeholt werden. Bitte beachten Sie das es bei fehlenden Dokumenten zu längeren Wartezeiten bei der Beurkundung kommen kann!
Wenden Sie sich bitte telefonisch an das Standesamt um die Vorgehensweise im Einzelfall abzuklären.
Informationen über den Leichenbegleitschein erhalten Sie im Gesundheitsamt unter: +43 662 8072 4848.
Körperspende
Sollte die verstorbene Person eine Körperspende veranlasst haben, wenden Sie sich bitte selbsständig an das Standesamt um eine Beurkundung zu veranlassen.
Urkunde gem. §57 Abs. 2 über Totgeborene Kinder - für still geborene Kinder
Für Totgeborene Kinder über 500 Gramm kann vom zuständigen Standesamt eine Urkunde mit dem Namen des Kindes ausgestellt werden.
Notwendig dafür ist die Anzeige über die Totgeburt (wird direkt vom Krankenhaus an das Standesamt übermittelt) und das Datenblatt über die Namensgebung (dieses erhalten Sie im Krankenhaus).
Urkunde gem. §57a für Sternenkinder
Für Fehlgeburten von Kindern unter 500 Gramm kann vom zuständigen Standesamt eine Urkunde mit dem Namen des Kindes ausgestellt werden.
Notwendig dafür ist eine ärztliche Bestätigung über die Fehlgeburt und das Datenblatt über die Namensgebung (beides erhalten Sie im Krankenhaus).
Vielen Eltern erleichtert dies, das Geschehene zu verarbeiten.