Urnenbeisetzung außerhalb eines Friedhofes

Die Asche enthaltende Urne kann auch außerhalb eines Friedhofes, eines Urnenhaines oder einer Urnenhalle beigesetzt werden (gem § 21 Abs. 3 des Salzburger Leichen- und Bestattungsgesetzes 1986 - Sbg. LBG 1986).

Voraussetzungen:
Die Bewilligung darf nur erteilt werden, wenn die beabsichtigte Beisetzungs- bzw. Verwahrungsart nicht gegen den öffentlichen Anstand verstößt.

Kosten:

  • Verwaltungsabgaben in der Höhe von 175 Euro, nach dem Salzburger Landes- und Gemeindeverwaltungsabgabengesetz 1969 bzw. der Salzburger Verwaltungsabgaben- und Kommissionsgebührenverordnung 2018.
  • Gebühren in Höhe von 22,10 Euro, nach dem Gebührengesetz 1957.

Für die Einzahlung erhalten Sie zwei Erlagscheine mit der Bewilligung. Dieser Betrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bescheides einzubezahlen.