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Bordellwesen / Prostitution

Prostitution, das Anbieten von sexuellen Dienstleistungen durch erwachsene Personen, ist in Österreich grundsätzlich legal. Jedes Bundesland regelt für sich (und im Detail unterschiedlich) die Voraussetzungen der legalen Anbahnung und Erbringung von sexuellen Dienstleistungen - von der notwendigen Altersgrenze über zulässige Arbeitsorte bis hin zu Genehmigungsvoraussetzungen für Bordellbetriebe.
Das Salzburger Landessicherheitsgesetz verbietet in Salzburg die Straßen- und Wohnungsprostitution.
Bei Verdacht auf illegale Prostitution ist es den Vollzugsorganen erlaubt, Gebäude notfalls auch durch Einsatz von Zwangsmaßnahmen zu betreten und Beweismittel sicherzustellen.
Verstöße gegen die Bestimmungen des Salzburger Landessicherheitsgesetzes werden durch die Landespolizeidirektion Salzburg bestraft.

Prostitution darf in Salzburg nur in bewilligten Bordellen ausgeübt werden.

Für den Betrieb von Bordellen ist eine Bewilligung vom Amt für öffentliche Ordnung notwendig.
Dafür müssen persönliche und sachliche Grundvoraussetzungen erfüllt werden. Unter anderem dürfen sich im Umkreis von 300 Metern um den geplanten Bordellstandort keine öffentlichen Einrichtungen wie Kinderspielplätze, Schulen, Kindergärten, Jugendzentren, Sportstätten, religiöse Gebäude, Amtsgebäude, Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheime oder Kasernen befinden. 
Im Interesse der Sexdienstleisterinnen und Freier werden die in der Stadt Salzburg bestehenden legalen Bordelle regelmäßig in Zusammenarbeit mit der Landespolizeidirektion Salzburg überprüft und es wird auf die Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen geachtet.

Die Ausübung der Prostitution zieht, wie jedes andere Gewerbe auch, steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Verpflichtungen von Sexdienstleisterinnen und Bordellbetreibern nach sich.

Service und Kontakt
Umwelt- und Gesundheitsrecht
Adresse: Schwarzstraße 44, 5020 Salzburg
Tel: +43 662 8072 3143
E-Mail: oeffentliche-ordnung@stadt-salzburg.at
Mag. Andrea Tischberger
Bordellwesen Apothekenrecht Zivildienst Sanitätspolizeiliche Verordnungen, Bäderhygiene