Fertigstellung der bewilligungspflichtigen Maßnahme
Die Stadt Salzburg bietet Behördengänge an, die online abgewickelt werden können. Jeder dieser Behördengänge enthält in einer Beschreibungsseite die wesentlichen Angaben die Sie benötigen und am Ende ein Formular.
Digitales Angebot
- Bauvollendung - KollaudierungDie Vollendung der bewilligungspflichtige Maßnahme ist der Baubehörde anzuzeigen: Bauvollendungsanzeige und Technische Bauvollendungsanzeige
- Erforderliche Bestätigungen fertiggestellter bewilligungspflichtiger MaßnahmenBestätigung des unabhängigen Sachverständigen, des Prüfstatikers sowie eine Bestätigung über die mechanische Festigkeit und Standsicherheit.