Anzeige betreffend die Zweckentfremdung einer Wohnung
- Die Vermietung von Wohnraum für touristische Zwecke ist an strenge Vorgaben gebunden und im Regelfall nur nach behördlicher Genehmigung erlaubt.
- Das unerlaubte Vermieten von Wohnraum, insbesondere über Buchungsplattformen wie beispielsweise Airbnb, Booking.com, Vrbo, Expedia oder ähnliche Anbieter, kann eine ernsthafte Rechtsverletzung darstellen.
- Wer ohne entsprechende Genehmigung seine Wohnung für touristische Zwecke zur Verfügung stellt, muss mit rechtlichen Folgen rechnen.
Wenn Sie vermuten, dass in Ihrem Umfeld eine Wohnung ohne entsprechende Bewilligung für touristische Zwecke vermietet wird, können Sie uns dies hier unkompliziert und auf Wunsch auch anonym mitteilen.
Das Baurechtsamt prüft aufgrund der Anzeige, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und sorgt damit dafür, dass eine faire und ausgewogene Nutzung des Wohnraums in unserer Stadt gewährleistet wird.