Wohnungstausch beantragen

Tauschpartner gefunden, dann können Sie gemeinsam einen Wohnugstausch beantragen

Die Voraussetzungen zum Tausch von Mietwohnungen sind:

  • Beide Tauschpartner:innen sind Hauptmieter:innen der Wohnung und benötigen die Zustimmung der Vermieter:innen für den Wohnungstausch.
  • Die/Der Vermieter:in muss die Stadt Salzburg oder eine gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft sein.
  • Beide Wohnungen befinden sich in der Stadt Salzburg.
  • Die Tauschpartner:innen benötigen einen Wohnbedarf und es muss ein wichtiger Grund für einen Wohnungstausch vorliegen.
  • Für beide Tauschpartner:innen gilt: sie dürfen keine Mietschulden haben und es darf kein Räumungsverfahren geben.
  • Beide Tauschpartner:innen sind förderungswürdig im Sinne des Salzburger Wohnbauforderungsgesetzes.

Wenn Sie eine Tauschpartnerin oder einen Tauschpartner gefunden haben und wenn Sie alle die notwendigen Voraussetzungen erfüllen dann stellen Sie bitte schriftlich einen Tauschantrag beim Wohnservice.

Füllen Sie gemeinsam mit Ihrer Tauschpartnerin oder Ihrem Tauschpartner die zur Verfügung stehenden PDF-Formulare aus:

  • alle Hauptmieter:innen unterschreiben das Antragsformular
  • alle Hauptmieter:innen unterschreiben die Einwilligungserklärung (Datenschutz)
  • Besorgen Sie diese Unterlagen in Kopie:
    Lichtbildausweis der antragstellenden Personen
    Mietvertrag von beiden Wohnungen
    Letzten Einkommensteuerbescheid von allen Personen, die über 15 Jahre alt sind, arbeiten und von diesem Wohnungstausch betroffen sind.

Service und Kontakt

Anträge können per Post, eingescannt per E-Mail oder Fax versendet oder persönlich abgegeben werden (Postkasten im Wohnservice)
Wohnservice
Adresse: Saint-Julien-Straße 20, 5020 Salzburg
Tel: +43 662 8072 2268
Fax: +43 662 8072 2078
E-Mail: wohnservice@stadt-salzburg.at

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