Grabstelle - Antrag um Zuweisung einer Grabstätte
Vorsorgegrab
Wer bereits zu Lebzeiten eine Grabstelle erwerben möchte, wendet sich direkt an die Friedhofsverwaltung.
Für die Zuweisung einer Grabstelle ist ein schriftliches Ansuchen Voraussetzung.
Nach der Bearbeitung des Ansuchens wird die antragstellende Partei verständigt und ein Termin zur Besichtigung von freien Grabstätten vereinbart.
Anschließend wird die ausgewählte Grabstelle mittels Bescheid für 10 Jahre verliehen.
Eine Verlängerung nach Ablauf der 10 Jahre ist jederzeit möglich.
Voraussetzungen:
Die Verleihung eines Vorsorgegrabes kann an bestimmte Voraussetzungen, beispielsweise an eine Altersgrenze geknüpft werden.
Am Kommunalfriedhof und in den Stadtteilfriedhöfen Gnigl, Maxglan, Morzg und Aigen muss der Hauptwohnsitz im Einzugsgebiet des jeweiligen Friedhofes liegen. Genauere Informationen über das Einzugsgebiet erteilt die Friedhofsverwaltung.
Vollständig ausgefüllten Antrag um Zuweisung einer Grabstätte.
Nach Erwerb der Grabstelle muss innerhalb eines Jahres ein Grabdenkmal (Grabstein, Grabkreuz, Sockel, Grabumrandung) errichtet werden.
Fristen: 14 Tage nach Einlangen des Ansuchens
Kosten:
- für die Einbringung des Ansuchens 14,30 Euro Bundesabgabe
- für die Bearbeitung 43 Euro Verwaltungsabgabe
- Die Kosten für die Nutzungsdauer einer Grabstelle richten sich nach der Art und Lage des Grabes. Informationen erteilt die Friedhofsverwaltung.
Die anfallende Grabstellengebühr wird von der Friedhofsverwaltung direkt an die/den Ansuchenden durch Bescheid vorgeschrieben.