Veranstaltungen Vergnügungssteuer
Veranstaltungen sind spätestens drei Tage vor dem beabsichtigen Termin vom Veranstalter beim Stadtsteueramt anzumelden da Vergnügungssteuer zu entrichten ist. Die Eintrittskarten sind steuerlich beim Stadtsteueram zu kennzeichnen.
Im Sinne des Gesetzes (Vergnügungssteuerverordnung 2000) sind Abgabepflichtige Vergnügungen alle in der Stadt Salzburg stattfindenden Veranstaltungen und Maßnahmen, die geeignet sind, der Unterhaltung der Teilnehmer zu dienen. Eine abgabepflichtige Vergnügung liegt auch dann vor, wenn die Veranstaltung neben unterhaltenden auch erbauenden, belehrenden oder anderen nicht als Unterhaltung anzusehenden Zwecken dient.
Z.B. Theatervorstellungen, Konzerte, Schaustellungen, Belustigungen, Bälle, Kabaretts, Sportliche Wettkämpfe und dgl.
Hinweis: gemäß § 3 Vergnügungssteuerordnung 2000 gibt es Veranstaltungen die von der Vergnügungssteuer befreit sind.