Hundefreilaufflächen

Hunde in der Stadt frei umherlaufen zu lassen, ist aus guten Gründen verboten. Dazu und um das örtliche Gemeinschaftsleben nicht zu beeinträchtigen, wurden zur Hundehaltung in Salzburg eigene Ortspolizeiliche Verordnungen erlassen, u.a. die "Erste Hundehalteverordnung" mit der Leinen- bzw. Maulkorbpflicht.
Hinweis: die weitere Verordnungen sind "Hundekotbeseitigung" und "Kinderspielplatzverbot".

Um Hunden trotz Verbot das freie Herumlaufen ohne Leine und Maukorb zu bieten, gibt es in Salzburg sehr viele Hundefreilaufflächen.
Von den Stadtgärten wurden geeignete Flächen eingezäunt und mit Hundesackerlspender, Mülltonnen und teilweise auch mit Beleuchtung ausgestattet.
Hier, und NUR auf diesen eingezäunten Flächen, dürfen die Tiere ohne Maulkorb oder Leine umhertollen.

Bitte halten Sie die Flächen auch aus eigenem Interesse sauber - Häufchen sind aufzunehmen und in den bereitgestellten Mülltonnen zu entsorgen. Utensilien gibt es kostenlos an jedem Hundesackerlspender.

Die Hundefreilaufflächen sollen helfen, Konflikte zu vermeiden. Sie sind ganzjährig geöffnet und haben keine Schließzeiten. Der Zugang zur Hundefreilauffläche im Schlosspark Hellbrunn ist an die Parköffnungszeiten gebunden.