Nächtigungsabgabe
Behördengänge
- Allgemeine NächtigungsabgabeFür Nächtigungen in Unterkünften im Gemeindegebiet, die nicht dem dauernden Wohnbedarf dienen, ist die allgemeine Nächtigungsabgabe zu entrichten. "Identifikation im Bürgerportal erforderlich".
- Besondere NächtigungsabgabeFür Ferien- und Zweitwohnungen ist die besondere Nächtigungsabgabe zu entrichten.
- Abgabekonten - KontoeinsichtMöglichkeit Informationen über die eigenen Abgabekonten abzurufen. Dabei werden pro Abgabekonto die Salden inkl. Kontobewegungen angezeigt. "Identifikation im Bürgerportal erforderlich".
- NächtigungsstatistikFür Betriebe und Privatpersonen, welche Gästeübernachtungen anbieten besteht Meldepflicht gemäß Bundesstatistikgesetzes 2000.