Projektanmeldung zur Prüfung einer Voranfrage durch die Planungsvisite

Für Bauvorhaben, die im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens von der Planungsvisite zu begutachten sind, besteht die Möglichkeit, bereits vor der eigentlichen Einreichung (Bauansuchen) eine Vorprüfung vornehmen zu lassen (sogenannte Voranfrage).

Diese Voranfrage gilt für Vorhaben zur Errichtung von Bauten von größerem Umfang oder Bedeutung, die 500 m² bis 2.000 m² Bruttogeschoßfläche oder mehr als 5 Wohnungen umfassen bzw. besonders stadt- und ortsbildprägende Umbauten betreffen.

Für eine Anmeldung sind die Unterlagen bei der Geschäftsstelle der Planungsvisite (MA 5/03 - Amt für Stadtplanung und Verkehr) spätestens bis zum jeweiligen Abgabetermin wie folgt abzugeben:

  • in Papierform 

und

  • in digitaler Form - ausgefülltes Antragsformular (untenstehend abrufbar) inkl. beigelegter Planunterlagen. Mit Abschluss dieses Vorgangs werden die Unterlagen automatisch ans Amt für Stadtplanung und Verkehr gesendet.