Architekturgruppe 3 (Planungsvisite)
In der Planungsvisite erfolgt die Begutachtung von Bauten von größerem Umfang oder Bedeutung:
- ab 500 m² bis 1.999 m² Bruttogeschoßfläche bzw.
- mehr als 5 Wohnungen bzw.
- bei besonders gestaltungsrelevanten Umbauten.
Die Beratung erfolgt unter Vorsitz des Abteilungsvorstandes der MA 5 - Raumplanung und Baubehörde gemeinsam mit dem Amtsleiter der MA 5/03 - Amt für Stadtplanung und Verkehr, den erforderlichen weiteren Sachbearbeiter*innen und einem/r für eine Funktionsperiode bestellten sogenannten externen Architekten/in.
Sachbearbeiter*in für die planungsrechtliche Beurteilung
Planungsbeurteilung
Adresse: Auerspergstraße 7, 5020 Salzburg
Sachbearbeiter*in für die architektonische Begutachtung