MA 5/00 - Planungsbeurteilung
Die Planungsrechtliche Beurteilung ist ein Aufgabenbereich der Planungsbegutachtung.
Hierbei gilt es vor allen Dingen festzustellen, ob eine bauliche Maßnahme den Vorgaben des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes entspricht.
Die architektonische Begutachtung als zweiter Aufgabenbereich der Planungsbegutachtung wird durch die MA 5/03 - Amt für Stadtplanung und Verkehr durchgeführt.
Sachbearbeiter:innen Planungsbeurteilung
Planungsbeurteilung
Adresse: Auerspergstraße 7, 5020 Salzburg
Zuständigkeiten in einer Stadtplanübersicht zum Download