Förderung für Soziale Einrichtungen & Vereine

Voraussetzung für die Gewährung einer Förderung:
Das beantragte Vorhaben dient Zwecken des Gemeinwohles, liegt im allgemeinen öffentlichen Interesse bzw. der Bewohner der Stadt Salzburg, wird innerhalb des Stadtgebietes verwirklicht oder steht zumindest mit der Stadt oder ihren Bewohnern in Zusammenhang und das im öffentlichen Interesse gelegene Vorhaben kann ohne Zuwendung nicht verwirklicht werden.

Eine Förderung darf nur über einen schriftlichen oder elektronischen Antrag gewährt werden. Dabei ist das von der Abteilung bereitgestellte Formular zu verwenden. Die Antragsteller:in hat darin die für eine Beurteilung der Förderungswürdigkeit wesentlichen Angaben darzulegen.

Kosten:

  • Gebührenfrei

Benötigte Dokumente:

  • Rechnungsabschluss Vorjahr (entfällt bei Neuanträgen)
  • Budgetplanung für das Antragsjahr/Projekt

Zu beachten:

  • Es wird darauf hingewiesen, dass nur vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet werden können.
  • Es gelten die Subventionsrichtlinien der Stadt Salzburg.