Werbeanlagen
Anlagen, die für die Aufnahme von wechselnder Werbung gedacht sind, wie zB Litfaßsäulen, Großflächenplakattafeln oder Sammelhinweisständer und bedürfen der Bewilligung.
Auch Firmenhinweisschilder bedürfen der Bewilligung - auch jene auf privatem Grund.
Auch für Handymasten ist ein Bewilligungsverfahren durch das Straßen und Verkehrsrechtsamt das notwendig.
Formulare
- Werbeanlagen mit gleich bleibender WerbungzB: Firmenhinweisschilder, Werbung für Veranstaltungen - auch jene auf privatem Grund - bedürfen der Bewilligung.
- Werbeanlagen mit wechselnder WerbungAnlagen, die für die Aufnahme von wechselnder Werbung gedacht sind, wie zB Litfaßsäulen, Großflächenplakattafeln oder Sammelhinweisständer und bedürfen der Bewilligung