Schlichtungsstelle - Mietrecht
Tel: +43 662 8072 3136
Fax: +43 662 8072 2078
E-Mail: schlichtungsstelle@stadt-salzburg.at
Die Schlichtungsstelle ist eine Verwaltungsbehörde und keine Interessensvertretung von Mieter:innen, Vermieter:innen oder Wohnungseigentümer:innen.
Die Schlichtungsstelle des Wohnservice der Stadt Salzburg ist zuständig für die Durchsetzung der Mieter:innen- und Vermieter:innen-Rechte, zum Beispiel Mietzins- oder Betriebskostenüberprüfungen oder Nutzwertfestsetzungen im Bereich des Wohnungseigentums.
Die Schlichtungsstelle ist zwingend zu befassen, bevor eine bestimmte Wohnrechtsangelegenheit bei einem Gericht anhängig gemacht werden kann.
Die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle ergibt sich aus dem Mietrechtsgesetz – MRG, dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz – WGG, dem Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetz – HeizKG sowie dem Wohnungseigentumsgesetz – WEG.