Schlichtungsverfahren
Wie läuft das Verfahren bei der Schlichtungsstelle ab?
- Das Verfahren beginnt mit der Antragstellung.
- Nachdem Sie Ihren Antrag abgegeben haben, wird dieser entweder sofort dem/der Antragsgegner:in mit einer Aufforderung zur Stellungnahme übermittelt, oder es wird eine mündliche Verhandlung zur Beweisaufnahme festgelegt.
- Die Schlichtungsstelle bemüht sich um eine einvernehmliche Lösung des Streites. Wenn die Gespräche mit den beteiligten Personen zu keinem Ergebnis (= Vergleich der Verfahrensparteien) führen, führt die Schlichtungsstelle die erforderlichen Ermittlungen durch und entscheidet über den Antrag mittels Bescheid (= Entscheidung der Gemeinde).
- Ist eine der Verfahrensparteien damit nicht einverstanden, kann innerhalb von vier Wochen ab Zustellung des Bescheides direkt das Bezirksgericht Salzburg angerufen werden. Dadurch tritt die Entscheidung der Schlichtungsstelle außer Kraft.
- Dauert ein Verfahren länger als drei Monate, kann ebenfalls von jeder Verfahrenspartei das Bezirksgericht Salzburg angerufen werden.
- Erfolgt keine Anrufung des Bezirksgerichtes Salzburg, stellt die Entscheidung der Schlichtungsstelle einen vollstreckbaren Titel im Sinne der Exekutionsordnung dar.
Grundsätzlich fallen bei diesem Verfahren keine Gebühren oder Kosten an.
Falls Sie eine rechtsfreundliche Vertretung (z.B. Anwalt oder Anwältin, Interessensvertreter*in – Mieter*in, Vermieter*in) haben, müssen Sie diese Kosten selbst bezahlen.
Voraussetzungen für das Verfahren:
Anträge auf Durchführung von Schlichtungsverfahren in miet- und wohnrechtlichen Angelegenheiten werden schriftlich oder mündlich an die Behörde gestellt und sind grundsätzlich formfrei. Das bedeutet, Sie schildern den Sachverhalt und eine nachvollziehbare Begründung in Ihrem Ansuchen.
Mindestinhalt des Ansuchens:
- Adresse des Miet- oder Wohnungseigentumsobjektes
- Vollständiger Name und Anschrift der antragstellenden Person und einer möglichen Vertretung
- Vollständiger Name und Anschrift der Antragsgegnerin oder des Antragsgegners und einer möglichen Vertretung
Benötigte Unterlagen:
- Mietvertrag, Hauptmietzins- und Betriebskostenvorschreibungen, Betriebskosten- und Heizkostenabrechnungen, Kautionsabrechnungen, Übergabeprotokolle, schriftliche Vollmacht (im Vertretungsfall), Lichtbildausweis der antragstellenden Person und der Vertretung
- Sonstige erforderliche Schriftstücke zur Beweisaufnahme (Einzelfallprüfung)
Wohin mit dem Antrag und den Unterlagen?
In jedem Fall an das Wohnservice in der Saint-Julien-Straße 20, 5020 Salzburg.
- persönlich im Wohnservice 6. Stock (Einwurf in den Postkasten)
- per Post an Wohnservice-Schlichtungsstelle (Postfach 63)
- eingescannt per E-Mail an schlichtungsstelle@stadt-salzburg.at
- eingescannt per Fax an 0662/8072-2078
Formular
- Antrag auf Feststellung der Höhe des rückforderbaren KautionsbetragesDas pdf-Formular bitte online ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Oder Sie drucken es aus, befüllen und unterschreiben es händisch.
- Antrag auf Überprüfung des Haupt-/Pauschalmietzinses einer WohnungDas pdf-Formular bitte online ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Oder Sie drucken es aus, befüllen und unterschreiben es händisch.
Abgabe und Informationen
Schlichtungsstelle
Adresse: Saint-Julien-Straße 20, 5020 Salzburg
Tel: +43 662 8072 3136
Fax: +43 662 8072 2078
E-Mail: schlichtungsstelle@stadt-salzburg.at
Tel: +43 662 8072 3136
Fax: +43 662 8072 2078
E-Mail: schlichtungsstelle@stadt-salzburg.at