Quelle: Alexander Killer

Littering

Achtlos weggeworfener Abfall

Österreich hat ohne Zweifel ein gut funktionierendes Abfallentsorgungssystem. Trotzdem landet auch in Österreich Müll in der Natur, entweder durch illegale Abfallentsorgung oder durch sogenanntes Littering.
Müll wird achtlos weggeworfen:

  • in der Natur
  • entlang der Autobahnen und Straßen
  • auf Gehsteigen und Plätzen
  • in öffentlichen Verkehrsmittel
  • 'neben' den Papierkörben und Abfallbehältnissen
  • an Haltestellen und in  Wartebereichen

Gelitterter Abfall wird  auch preislich zum  'Problemstoff'
Die Kosten zur Beseitigung der achtlos weggeworfenen Abfälle setzen sich zusammen aus den

  • Kosten für den Arbeitsaufwand,
  • für die dazu notwendige Infrastruktur und
  • für die Entsorgung der Abfälle.

Der größte Kostenanteil entfällt auf die Einsammelkosten: 142 Mio Euro pro Jahr
diese werden zu folgenden Anteilen getragen von

  • Gemeinden und Städte: 121,0  Mio Euro
  • Straßenerhalter:  15,4  Mio Euro
  • Öffentliche Verkehrsmittel: 5,6  Mio Euro

Dazu kommen noch die Kosten für die Entsorgung und die Infrastruktur. Das summiert sich zu Gesamtkosten von 155 Mio € pro Jahr.
Umgelegt auf die Menge von 83.100 Tonnen verursacht
1 Tonne achtlos weggeworfener Abfall Kosten in der Höhe von 1865 Euro aber
1 Tonne Abfall in der Restabfalltonne kostet 'nur' rund 350 Euro !

 

EU-Richtlinie 2019/904

Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt

Maßnahmen zur Verringerung von Umweltauswirkungen, um dem steigenden Aufkommen an Kunststoffabfällen insbesondere jener von Einwegkunststoffartikel entgegen zu steuern.
Die EU-Richtlinie 2019/904 enthält neben Produktverboten wie z.B. von Strohhalmen und Einwegbesteck, auch Anforderungen zur Reduktion des Verbrauchs z.B. von Plastikbecher und Quoten für die getrennte Sammlung von Einweg-Getränkeflaschen. Weiteres auch Bestimmungen zur erweiterten Produzentenverantwortung.
Dies besagt, dass ab dem Jahr 2023 bzw. 2024 die Produzenten – neben den Kosten für Sensibilisierungsmaßnahmen – auch die Kosten für  Reinigungsmaßnahmen, Transport und Entsorgung der von der SUP Richtlinie umfassten Abfälle zu übernehmen haben - z.B. für gelitterte Essensbehältern, Plastikflaschen, Becher, Plastiktüten, Feuchttücher, Luftballons und Tabakprodukte.

Littering von Zigarettenstummel

Zigarettenstummel gehören in den Restabfall
Zigaretten schaden aber auch NACH dem Rauchen, denn sie bestehen aus Umhüllungspapier, Tabakresten und dem Filterkörper aus Zelluloseacetatwatte getränkt mit Teer, Nikotin und zahlreichen giftigen Schwelrückständen. Bis zu 4.000 schädliche Stoffe sind in einem Zigarettenstummel zu finden. Für ein Kleinkind können drei 'verspeiste' Kippen tödlich sein.
DAHER: Keine Kippen auf die Straße werfen! 
Durch den Regen gelangen Nikotin, Dioxin, Formaldehyd und Cadmium in unser Grundwasser. Beinahe an jedem Ort des Planeten findet man Zigarettenstummel. Sie beeinflussen das Leben von Mensch, Tier und Pflanze. Man fand sie sogar im Magen-Darm-Trakt von Fischen, Vögeln, Walen, Meeresschildkröten und Landsäugetieren.