Wahlkartenabo für Menschen mit Behinderungen
Einmalig, auch für weitere Wahlen zu beantragen
In der Stadt Salzburg sind mehr als 82% aller Wahllokale rollstuhlgerecht. Personen, deren Wahllokal nicht rollstuhlgerecht ist, müssen daher eine Wahlkarte beantragen.
Wofür ist das KOSTENFREIE Wahlkartenabo?
Damit nicht jede/r Wahlberechtigte bei jeder Wahl eine Wahlkarte beantragen muss, gibt es das kostenlose Wahlkartenabo für Menschen mit Behinderungen. Bei aufrechtem Wahlkartenabo sind keine weiteren Wahlkarten-Anträge erforderlich. Die Zusendung der Wahlkarten erfolgt dann amtswegig durch das Wahlamt.
Für wen genau ist das Wahlkartenabo?
Das Abo ist für Personen, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals am Wahltag infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit, sei es aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen nicht möglich ist.
Wie lange gilt das Wahlkartenabo?
Einmal einen Antrag gestellt, gilt das Abo bis zum Wechsel des Hauptwohnsitzes in eine andere Gemeinde. Das Abo muss in der neuen Gemeinde neu beantragt werden. Im Falle einer Fehlzustellung der Wahlkarte auf Grund eines Wechsels des Hauptwohnsitzes oder der Zustelladresse, kann es zum Verlust des Wahlrechts kommen, wenn Sie die Gemeinde nicht entsprechend in Kenntnis gesetzt haben.
Für welche Wahlen gilt das Wahlkartenabo?
Das Abo gilt für Nationalratswahlen, Bundespräsidentenwahlen, Europawahlen, sowie für bundesweite Volksabstimmungen und Volksbefragungen.
Wie kann ich das Wahlkartenabo beantragen?
Antrag ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben in einem Kuvert oder per E-Mail (eingescannt) an das Wahlamt (Hauptwohnsitz-Gemeinde) oder persönlich überbringen.