Förderung Tanz
Förderungen in der Sparte Tanz
Der Sachbereich Tanz widmet sich dem Förderwesen im Bereich des zeitgenössischen Tanzes und Performance mit dem Ziel, die qualitative Weiterentwicklung und Entfaltung der zeitgenössischen Tanz- und Performanceszene in der Stadt Salzburg zu unterstützen. Gefördert werden professionelle Gruppen, Kompanien und Einzelpersonen.
Gruppen, Kompanien und professionelle Tänzer:innen mit langjähriger, kontinuierlicher Kunsttätigkeit in der Stadt Salzburg werden durch Jahresförderungen für die laufende Jahrestätigkeit unterstützt. Projektförderungen widmen sich der finanziellen Unterstützung von Neuproduktionen von Salzburger Kunsttätigen, die in Salzburg produziert werden und in der Stadt Salzburg Premiere haben. Als besonders förderwürdig gelten Projekte und Formate, die die Vernetzung und Kooperation mit lokalen Kunsttätigen fördern.
Eine Antragstellung ist ganzjährlich möglich. Anträge müssen vor Projektbeginn eingereicht werden. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich. Es ist zu berücksichtigen, dass vor allem für neue Projekte und größere Summen in der Regel längere Vorlaufzeiten einzurechnen sind, da ohne budgetäre Vorsorge Mittel nur in beschränktem Ausmaß zur Verfügung stehen. Auf Förderungen durch die Stadt Salzburg besteht kein Rechtsanspruch. Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungen sind den Subventionsrichtlinien der Stadt Salzburg zu entnehmen.
Erforderliche Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Förderansuchen
- inhaltliche Beschreibung des Vorhabens inkl. Zeitplan, voraussichtliche Aufführungstermine und -orte
- Budget (Aufstellung der Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben)
- Kurze Biografien der Beteiligten inkl. Erläuterung des Salzburgbezugs
- Vereine: Vereinsregisterauszug, Vereinsstatuten
Nicht gefördert werden:
- Schulprojekte
- Tanzschulen
- Wiederaufnahmen
- Gastspiele
- Projekte, die in der Stadt Salzburg nicht zu Aufführung kommen
Eine Förderung darf nur über einen schriftlichen Antrag (Online-Antrag oder PDF-Formular) gewährt werden. Die Ansuchen werden vom Amt geprüft und für die Entscheidung durch den/die Ressortverantwortliche/n, den Kulturausschuss, den Stadtsenat oder den Gemeinderat aufbereitet.
Die zweckmäßige Verwendung der Förderung muss spätestens 6 Wochen nach Abschluss des Projektes (Projektförderung) bzw. spätestens bis 31. März des Folgejahres (Jahresförderung) erfolgen. Der Verwendungsnachweis ist mittels des mit der Förderzusage übermittelten Formulars samt aller im Formular angeführten Unterlagen zu erbringen. Eine Fristverlängerung kann nur in begründeten Fällen gewährt werden. Ein Antrag auf Fristverlängerung ist schriftlich vor Ablauf des festgelegten Termins zu erbringen. Die Bearbeitung von neuen Förderansuchen kann erst nach der Entlastung vorangegangener Förderungen erfolgen.
Buchbare Proberäume für Tanz / Theaterszene / Performance
Formulare
- Förderungsantrag Kunst, Kultur, Bildung und SportMit diesem Online-Formular des Bürgerportals der Stadt Salzburg können Sie einen Förderungsantrag stellen.
- Förderungsantrag Kunst, Kultur, Bildung und SportMit diesem pdf-Formular können Sie einen Förderungsantrag stellen. Formular bitte ausdrucken, ausfüllen und unterfertigen.