Wohnungstauschanzeige aufgeben
Sie möchten Ihre Wohnung dauerhaft mit jemandem tauschen? Nutzen Sie die Wohnungstauschbörse der Stadt Salzburg.
Wichtig:
private Mietwohnungen sind vom Wohnungstausch ausgeschlossen.
Sie können nur eine Wohnung die Sie von einer gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft oder der Stadt Salzburg gemietet haben gegen die Wohnung anderer Mieterinnen oder Mieter tauschen. Sie können nur mit einer Person tauschen, die selbst eine Wohnung von einer gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft oder der Stadt Salzburg bewohnt.
Bevor Sie eine Tauschpartnerin oder einen Tauschpartner suchen, fragen Sie bei den zuständigen Hausverwaltungen nach, ob einem Wohnungstausch zugestimmt wird.
Voraussetzungen für einen Wohnungstausch sind:
- Beide Tauschpartnerinnen oder Tauschpartner müssen die Wohnung mindestens 5 Jahre gemietet haben und Hauptmieterin oder Hauptmieter sein.
- Beide Wohnungen müssen in der Stadt Salzburg sein.
- Sie und Ihre Tauschpartnerin oder Ihr Tauschpartner müssen Wohnbedarf haben. Außerdem müssen Sie einen wichtigen Grund für einen Wohnungstausch haben.
- Sie dürfen keine Mietschulden haben. Es darf kein Räumungsverfahren gegen Sie geben. Das gilt für beide Tauschpartnerinnen und Tauschpartner.
- Ihre Vermieterin muss die Stadt Salzburg oder eine gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft sein. Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter muss dem Wohnungstausch zustimmen.
- Beide Tauschpartnerinnen und Tauschpartner müssen den Förderungsbestimmungen des Salzburger Wohnbauförderungsgesetzes entsprechen.
Nutzungsbedingungen:
Die Wohnungstauschbörse ist ein Service der Stadt Salzburg.
Ihre Wohnungstauschanzeige wird im Internet auf www.stadt-salzburg.at/Wohnungstausch veröffentlicht und nach sechs Monaten automatisch gelöscht. Aus der Nutzung dieses kostenlosen Angebotes entstehen keinerlei Rechtsansprüche gegenüber der Stadtgemeinde Salzburg.
Service und Kontakt
Tel: +43 662 8072 2268
Fax: +43 662 8072 2078
E-Mail: wohnservice@stadt-salzburg.at