Wohnungstauschanzeige aufgeben
Sie möchten Ihre Wohnung dauerhaft mit jemandem tauschen? Nutzen Sie die Wohnungstauschbörse der Stadt Salzburg.
Wichtig:
private Mietwohnungen sind vom Wohnungstausch ausgeschlossen.
Sie können nur eine Wohnung die Sie von einer gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft oder der Stadt Salzburg gemietet haben gegen die Wohnung anderer Mieterinnen oder Mieter tauschen. Sie können nur mit einer Person tauschen, die selbst eine Wohnung von einer gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft oder der Stadt Salzburg bewohnt.
Bevor Sie eine Tauschpartnerin oder einen Tauschpartner suchen, fragen Sie bei den zuständigen Hausverwaltungen nach, ob einem Wohnungstausch zugestimmt wird.
Voraussetzungen für einen Wohnungstausch sind:
- Beide Tauschpartner:innen sind Hauptmieter:innen der Wohnung und benötigen die Zustimmung der Vermieter:innen für den Wohnungstausch.
- Die/Der Vermieter:in muss die Stadt Salzburg oder eine gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft sein.
- Beide Wohnungen befinden sich in der Stadt Salzburg.
- Die Tauschpartner:innen benötigen einen Wohnbedarf und es muss ein wichtiger Grund für einen Wohnungstausch vorliegen.
- Für beide Tauschpartner:innen gilt: sie dürfen keine Mietschulden haben und es darf kein Räumungsverfahren geben.
- Beide Tauschpartner:innen sind förderungswürdig im Sinne des Salzburger Wohnbauförderungsgesetzes.
Nutzungsbedingungen:
Die Wohnungstauschbörse ist ein Service der Stadt Salzburg.
Ihre Wohnungstauschanzeige wird im Internet auf www.stadt-salzburg.at/wohnungstausch veröffentlicht und nach sechs Monaten automatisch gelöscht. Aus der Nutzung dieses kostenlosen Angebotes entstehen keinerlei Rechtsansprüche gegenüber der Stadtgemeinde Salzburg.
Service und Kontakt
Tel: +43 662 8072 2268
Fax: +43 662 8072 2078
E-Mail: wohnservice@stadt-salzburg.at