1/01 Gewerbebehörde
Tel: +43 662 8072 2848
Fax: +43 662 8072 2092
E-Mail: gewerbe@stadt-salzburg.at
Geschäftseinteilung des Magistrates der Landeshauptstadt Salzburg - GEM 2022:
- Handhabung der Gewerbeordnung und der gewerblichen Nebengesetze mit Ausnahme der Genehmigung und Überwachung gewerblicher Betriebsanlagen und Verfahren nach § 113 Abs 5 GewO 1994; Führung des Gewerberegisters.
- Bewilligung von Glückshäfen und Juxausspielungen nach dem Glücksspielgesetz.
- Fahrschulangelegenheiten (Kraftfahrgesetz 1967– KFG 1967).
- Angelegenheiten des Motorschlittengesetzes.
- Angelegenheiten des Veranstaltungsrechtes soweit nicht die Abteilung 5 zuständig ist.
- Fiakergesetz.
- Ausstellung von Rückstandsbescheiden für die Bauarbeiter-Urlaubskasse.
Die Gewerbebehörde führt das Gewerbeinformationssystem (GISA) für die Stadt Salzburg und erledigt ca. 7000 berufsrechtliche Gewerbeverfahren von der Gewerbeanmeldung bis zur Gewerbezurücklegung durch. Die Bestimmungen der Gewerbeordnung 1994 über gewerbliche Betriebsanlagen werden von der MA 5/01 – Baurechtsamt wahrgenommen.
Nicht alle Gewerbetreibenden halten sich an die gesetzlichen Vorschriften. Die Gewerbebehörde kontrolliert regelmäßig von Amts wegen und aufgrund von Anzeigen die Gewerbebetriebe in der Stadt Salzburg. Werden Verstöße gegen die Gewerbeordnung festgestellt, wird ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Bei unbefugter Gewerbeausübung ist ein Gewerbebetrieb von der Gewerbebehörde zu schließen. Mehrmalige oder besonders schwere Übertretungen der Gewerbeordnung können zum Entzug der Gewerbeberechtigung führen.