Lehrabschlussprämie bei verlängerter Lehrzeit

Ziel ist es, jene Betriebe zu unterstützen, die Lehrlinge mit besonderen Bedürfnissen ausbilden.

Die Förder-Aktion ist speziell für Jugendliche, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind, zur Bewältigung der Ausbildung eine verlängerte Lehrzeit benötigen oder für junge Erwachsene mit Qualifizierungsmängeln gedacht:
Hier erhält nach erfolgreicher Lehrabschlussprüfung der Ausbildungsbetriebe eine Prämie von 2.000 Euro, der Lehrling von 1.000 Euro.
Gekoppelt sind die Prämien an eine Kooperation des Betriebs mit dem Arbeitsmarktservice, das einen Zuschuss für eine Lehrlingsausbildung mit verlängerter Lehrzeit gewährt.

„De-minimis“-Bestimmung
Diese Förderung unterliegt der „Verordnung über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen“ in der jeweils geltenden Fassung.

Benötigte Dokumente:

  • Kopie Lehrabschlusszeugnis
  • Kopie der Förderzusicherung des Arbeitsmarktservice bzgl. Zuschuss zur Lehrausbildung mit verlängerter Lehrzeit